Dublin-Zentren sind nur Notbehelf

Dublin-Zentren sind nur Notbehelf

Berlin, 30. August 2025. Zur Frage der zwiespältigen, da numerisch doch mageren Bilanz der sogenannten Dublin-Zentren, die der Rücküberstellung von Asylbewerbern in die eigentlich zuständigen EU-Länder dienen sollen, erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio:

„Das Grundproblem bei der Binnenmigration innerhalb der EU ist die Rechtslage in der EU, die gemäß Dublin-III-Verordnung vorsieht, dass die Zuständigkeit für Asylverfahren nach sechsmonatigem Aufenthalt eines Asylbewerbers in einem Staat auf diesen übergeht. Dies verleitet Asylbewerber zur Weitereise nach Deutschland und die eigentlich zuständigen Staaten der Ersteinreise dazu, die Asylverfahren auf Deutschland abzuwälzen, indem sie die Rücküberstellung des Asylbewerbers bis zum Ablauf der Frist verhindern. Allein im Jahr 2024 führte dies dazu, dass die Zuständigkeit für 40.000 Asylverfahren auf Deutschland überging, obwohl es für diese ursprünglich nicht verantwortlich war (Bundestagsdrucksache 20/15103, Frage Nr. 33). Die Einrichtung von Dublin-Zentren ist nur ein Notbehelf, der an der grundlegenden Problematik nichts zu ändern vermag. Eine dauerhafte Lösung kann nur darin bestehen, im Zuge der aktuellen Verhandlungen über Modifikationen der GEAS-Reform die vollständige Aufhebung des Zuständigkeitsübergangs nach Ablauf einer Frist zu erreichen. Zudem muss die Streichung von Sozialleistungen für Asylbewerber im Falle der eigenmächtigen Weiterreise in ein unzuständiges Land rechtssicher auf EU-Ebene verankert werden, nachdem die entsprechende nationale Regelung vor deutschen Gerichten vielfach keinen Bestand hatte. Solange dies nicht erreicht ist, ist die abgesonderte Unterbringung in Dublin-Zentren trotz erheblicher Defizite aber immer noch der bisherigen Praxis vorzuziehen, nach der Asylbewerber trotz ihrer rechtswidrigen Weiterreise nach Deutschland, um einen Zuständigkeitsübergang zu erzwingen, gar keine Nachteile zu gewärtigen hatten. Dies muss jedoch mit verstärktem Druck auf die Staaten an den EU-Außengrenzen einhergehen, ihre Obstruktion bei Rücküberstellungen aus Deutschland zu beenden.“

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