Antrag

Elf Punkte für unsere Heimat – Kommunen stärken

Berlin, 4. Juni 2024. Die Kommunen stellen im föderalen System einen eigenen wichtigen Baustein dar und entsprechend ist in Art. 28 des Grundgesetzes (GG) das Recht der kommunalen Selbstverwaltung verankert worden. Dort heißt es entsprechend in Abs. 2 Satz 1: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Die Vorgabe „im Rahmen der Gesetze“ bedeutet zunehmend eine hohe Herausforderung bei der Beachtung der Vielzahl an Gesetzen und Gesetzesänderungen sowie eine Einschränkung der eigenverantwortlichen Gestaltung der Gemeindepolitik. Eine notwendige Entscheidungskompetenz und eine ausreichende Finanzausstattung der Gebietskörperschaften bilden die Grundlage für die Wahrnehmung ihrer pflichtigen und freiwilligen Aufgaben. Die aktuellen Rahmenbedingungen höhlen derzeit diese Forderung zunehmend aus.

Eine zentrale Herausforderung ist die Migration. Laut Migrationsbericht 2021 sind zwischen 2010 und 2021 rund 16,7 Millionen Menschen zugewandert und rund 11,6 Millionen Menschen zurückgewandert – also remigriert. Dennoch
ergibt sich dadurch ein Zuwanderungssaldo von über 5 Millionen Menschen. Seit Mitte des letzten Jahrzehnts ist insbesondere mit wachsenden Migrationszahlen die Überforderung der Landkreise und Kommunen immer offenkundiger geworden. Der Zeitraum 1997 bis 2011 macht exemplarisch deutlich, dass auch im Bereich der Migranten Remigration in beträchtlichen Umfang stattfinden kann, in dieser Zeit sank die Zahl von Geflüchteten von über einer Million auf unter 400.000. Hieran ist mit unterschiedlichen Maßnahmen anzuknüpfen, um die derzeitig extrem hohe Zahl an Migranten zu reduzieren.

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