Entbürokratisierung des E-Rezepts – Angabe der Berufsbezeichnung im E-Rezept-Datensatz streichen

Entbürokratisierung des E-Rezepts – Angabe der Berufsbezeichnung im E-Rezept-Datensatz streichen

Berlin, 22. September 2025. Mit dem E-Rezept wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Modernisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland vollzogen. Allerdings zeigt sich in der praktischen Umsetzung, dass einzelne Bestandteile des E-Rezept-Datensatzes zu unnötiger Bürokratie und Problemen in der Versorgung führen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass

1. § 2 Absatz 1 Nummer 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) dahingehend geändert wird, dass bei elektronisch ausgestellten Verschreibungen nach Maßgabe des § 360 Absatz 1 SGB V die Angabe der Berufsbezeichnung der verschreibenden Person entfallen kann, sofern diese durch die qualifizierte elektronische Signatur und die Telematikinfrastruktur zweifelsfrei identifizierbar ist;

2. in Abstimmung mit der gematik gewährleistet wird, dass die Praxisverwaltungssysteme sowie die technischen Komponenten des E-Rezepts entsprechend angepasst werden und der Wegfall der Berufsbezeichnung technisch eindeutig abbildbar ist;

3. gegenüber den Krankenversicherungen und Apotheken eine verbindliche und einheitliche Auslegung der geänderten Regelung gewährleistet wird, um Fehlinformationen, Retaxierungen und Rückläufer zu vermeiden…

Antrag

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