Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Berlin, 07. April 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag sieht in den bislang ungelösten Staatsleistungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften eine seit über hundert Jahren unerfüllte verfassungsrechtliche Pflichtverletzung. Mit dem Gesetzentwurf über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen soll erstmals ein Bundesgesetz die Ablösung der durch historische Rechtstitel begründeten Leistungen regeln. Der Anwendungsbereich beschränkt sich ausdrücklich auf vorkonstitutionelle Staatsleistungen an christlichen Religionsgesellschaften, während jüdische Religionsgemeinschaften ausgenommen bleiben. Einheitliche Bewertungsmaßstäbe mit kapitalisiertem Einmalbetrag, alternative gestreckte Zahlungen oder Sachleistungen innerhalb einer Frist von fünf Jahren schaffen Rechtsklarheit. Die Länder schließen öffentlich-rechtliche Ablösungsverträge, finanziert aus Landesmitteln bei 50 Prozent Bundesbeteiligung. Eine Bund-Länder-Koordinierungsstelle sowie eine Schlichtungsstelle sichern bundesweit koordinierten Vollzug und außergerichtliche Konfliktlösung. Die Veröffentlichung aller Verträge im Gesetz- und Verordnungsblatt sowie auf einer zentralen Internetplattform gewährleistet Transparenz. Ziel ist die Haushaltsentlastung, die Wiederherstellung staatlicher Neutralität und Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften.

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