Entwurf eines Gesetzes zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen

Entwurf eines Gesetzes zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen

Berlin, 24. Februar 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag erkennt im Gesetzentwurf zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Gewaltenteilung und zur Sicherung der Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft. Der Entwurf sieht vor, das Verbandsklagerecht staatlich geförderter NGOs im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und im Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz zu streichen. Dadurch dürfen künftig nur vollständig unabhängige Verbände Umweltschutz- und Verbraucherklagen führen. Die AfD-Fraktion betont, dass staatliche Fördermittel die Neutralität von NGOs gefährden und ein Missbrauchspotenzial eröffnen, indem sie als verlängerter Arm exekutiver Politik agieren. Eine präzise Definition des Begriffs „staatsfinanziert“ schafft Rechtssicherheit. Transparenzpflichten über Zuwendungen ermöglichen eine öffentliche Kontrolle der Finanzquellen. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag unterstreicht, dass nur eigenständige zivilgesellschaftliche Akteure Klagebefugnis besitzen dürfen und damit die Legitimität von Verbandsklagen und der Rechtsstaat insgesamt gestärkt werden.

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