Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz)
Berlin, 03. März 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag hat einen Gesetzentwurf (BRH-Unabhängigkeitsgesetz) zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRHG) eingebracht. Ziel ist die strukturelle Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs als zentrales Kontrollorgan der öffentlichen Haushaltsführung. Ein neuer § 3a BRHG etabliert verbindliche Karenzzeiten: Ehemalige Mitglieder der Bundesregierung und Landesregierungen dürfen erst nach fünf Jahren in leitende Funktionen des Bundesrechnungshofs berufen werden, ehemalige Mitglieder des Deutschen Bundestages erst nach zwei Jahren. Damit wird verhindert, dass frühere politische Amtsträger unmittelbar an der fiskalischen Kontrolle von Entscheidungen mitwirken, für die sie selbst Verantwortung trugen. Ausnahmen sind in besonders begründeten Fällen für ehemalige Abgeordnete möglich, wenn eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages zustimmt und mindestens ein Jahr seit Ausscheiden vergangen ist. Der Entwurf sieht keine zusätzlichen Haushaltsausgaben oder bürokratischen Mehrbelastungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung vor. Mit dieser Regelung sichert die AfD-Fraktion das Vertrauen in eine unparteiische, effektive Finanzkontrolle und unterstützt die verfassungsrechtlich gebotene Gewaltenteilung.
Beitrag teilen















