Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 64 – Trennung von Amt und Mandat)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 64 – Trennung von Amt und Mandat)

Berlin, 26. Februar 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 64) vor und ergänzt Absatz 2 um den Satz „Mitglieder der Bundesregierung können nicht gleichzeitig dem Deutschen Bundestag angehören“. Ziel ist, die personelle Trennung von Exekutive und Legislative verbindlich zu regeln, um dem verfassungsrechtlichen Gewaltenteilungsprinzip nach Art. 20 Abs. 2 und Art. 79 GG gerecht zu werden. Die gleichzeitige Stellung als Minister und Abgeordneter verhindert wirksame Kontrolle der Regierung durch das Parlament und schafft Interessenkollisionen bei Entscheidungs- und Abstimmungsprozessen. Eine vergleichbare Unvereinbarkeitsregelung existiert bereits in den Verfassungen von Bremen und Hamburg. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass mit der Ernennung zum Minister ein Bundestagsmandat automatisch niedergelegt werden muss. Verwaltungstechnischer und finanzieller Mehraufwand entsteht nicht, da vorhandene parlamentarische Mandate lediglich formell beendet werden. Die AfD-Fraktion setzt mit dieser Neuregelung ein klares Signal für rechtsstaatliche Strukturen, effektive parlamentarische Kontrolle und nachhaltige Stärkung der Demokratie.

Zum Gesetzentwurf

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