Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Trennung von Amt und Mandat)
Berlin, 7. November 2022. Einer der wichtigsten Bausteine des Rechtsstaates ist der Grundsatz der Gewaltenteilung: Das Grundgesetz bestimmt in Art. 20 Abs. 2 S. 2 eindeutig (und über Art. 79 III unabänderlich), dass die Staatsgewalt “durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung” ausgeübt wird, d. h. durch voneinander gesonderte Organe.
Es widerspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung, wenn Mitglieder der Exekutive (der Regierung) gleichzeitig Mitglieder der Legislative, also des Parlaments sind. Es ist die Aufgabe der Abgeordneten des Parlaments die Regierung zu kontrollieren, auch dann, wenn sie selbst Mitglied einer Regierungsfraktion sind. Liegt eine personelle Verquickung von Abgeordnetem und Minister vor, ist diese Kontrolle außer Kraft gesetzt.
In Deutschland sind die Mitglieder der Bundesregierung jedoch in der Regel zugleich auch Mitglieder des Deutschen Bundestages. So gehört es eher zur Ausnahme, dass ein Regierungsmitglied nicht gleichzeitig Parlamentarier ist. Unterschieden wird dabei zwischen den „typischen“ und den „situationsbedingten“ Nichtmitgliedschaften im Bundestag. „Typische Nichtmitgliedschaften finden sich z.B. bei Experten und ranghohen Beamten, die in ein Ministeramt gerufen werden, situationsbedingte Nichtmitgliedschaften oft bei Politikern, die kurzfristig wegen überraschender Minister- oder Regierungswechsel in das Bundeskabinett eintreten.“