Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
Berlin, 26. Februar 2026. Die AfD-Fraktion stellt fest, dass das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs seit seiner Einführung 1967 zu einer in Deutschland unbeispiellosen Vermischung von legislativer und exekutiver Gewalt führt. Abgeordnete, die zugleich Ministerbank und parlamentarisches Mandat innehaben, können parlamentarische Kontrollfunktionen nur eingeschränkt wahrnehmen und verstoßen gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Die angebotene Mittlerfunktion zwischen Parlament und Regierung rechtfertigt nicht den beträchtlichen Personalaufwand und die Kosten in Höhe von 75 Prozent eines Bundesministergehalts. Versuche, das Amt als Ministerausbildungsstufe zu nutzen, sind fehlgeschlagen; Kompetenzkonflikte innerhalb der Ministerien und unklare Verantwortlichkeiten beeinträchtigen die Verwaltungsarbeit. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vollständig aufzuheben (Artikel 1), § 14 Absatz 5 des Bundesministergesetzes zu streichen (Artikel 2) und das neue Regelwerk am Tag nach Verkündung in Kraft treten zu lassen (Artikel 3). Mit der Abschaffung dieser Struktur sinken die Staatsausgaben, entfällt jeglicher Erfüllungsaufwand, und die Gewaltenteilung wird in ihrer ursprünglichen Form wiederhergestellt.
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