Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Polizeibeauftragtengesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Polizeibeauftragtengesetzes
Berlin, 26. Februar 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag stellt einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag vor. Ziel ist die vollständige Abschaffung dieses Amtes, das seit seiner Einführung im Februar 2024 unnötiges Misstrauen gegenüber Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Polizei beim Deutschen Bundestag schürt und die Arbeitsbelastung durch zusätzliche Dokumentationspflichten erheblich erhöht. Parallelzuständigkeiten bei Untersuchungen führen zu doppeltem Aufwand, Verzögerungen und Ineffizienz. Die Besoldung der Amtsinhaberin bzw. des Amtsinhabers auf B9-Niveau zuzüglich Familienzuschlag widerspricht dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit und kostet monatlich über 13.000 Euro, zuzüglich Ausgaben für 16 Mitarbeiter und Sachmittel. Bemühungen des Polizeibeauftragten um Dialog mit Klimaaktivisten wie der „Letzten Generation“ verdeutlichen die politische Fehlsteuerung, während rechtmäßige Polizeiarbeit in den Hintergrund rückt. Bestehende Kontrollinstanzen und parlamentarische Gremien genügen, um Fehlverhalten aufzuklären. Die AfD-Fraktion setzt sich dafür ein, die Bürokratie abzubauen, Haushaltsmittel einzusparen und die Polizei in ihren Kernaufgaben zu stärken.
Beitrag teilen















