Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Tarifs auf Rädern zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression

Berlin, 15. Oktober. Der Staat wird ohne automatische Anpassung steuerrechtlichen Beträge an die Inflation zum Inflationsgewinner. Dies sollte nicht sein, wie auch Bundesfinanzminister Christian Lindner aktuell feststellte: Solange wir für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch keinen Automatismus – keinen „Tarif auf Rädern“ – haben, müssen regelmäßig die Gesetze angepasst werden.“ (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/07/2024-07-24-gesetz-zur-steuerfortentwicklung.html).
Im letzten dem Bundestag vorliegenden Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs, der Bericht für die Jahre 2022 und 2023, (Fünfter Steuerprogressionsbericht) wird kalte Progression als „Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen, d.h. die Realeinkommen unverändert bleiben, und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs somit zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt. Der Presse ist Stand 14.10.2024 zu entnehmen, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner […] die Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren laut einem Bericht etwas stärker von der kalten Progression entlasten [will] als bislang geplant. Dies gehe aus dem Steuerprogressionsbericht und dem Bericht zum Existenzminimum hervor, die Lindner am Wochenende [12-13.10.2024] an das Kabinett verschickt habe, berichtete die „Bild“-Zeitung.“ (https://www.n-tv.de/politik/Lindner-Freibetraege-und-Kindergeld-steigen-staerker-article25288782.html). Sofern die Nominaleinkommenserhöhung geringer ausfällt als die Inflation, entsteht kalte Progression in dem Umfang, in dem die tatsächliche Durchschnittssteuerbelastung die Durchschnittssteuerbelastung des realen Einkommens übersteigt.“…

Zum Gesetzentwurf

Ähnliche Beiträge