Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung von Haftgründen bei gefährlicher Körperverletzung und Einführung der Entziehung der Aufenthaltserlaubnis sowie Anordnung der Ausweisung durch Strafurteil
Berlin, 10. Dezember 2024. Mit dem Anstieg von Messerattacken haben sich diese zu einem massiven Problem für die Innere Sicherheit entwickelt: Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 8.950 Messerangriffe im Bereich gefährliche und schwere Körperverletzung registriert, sowie circa 4.890 im Bereich Raub (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1471312/umfrage/messerangriffe-in-deutschland/).
Damit stieg ihre Zahl jeweils gegenüber dem Vorjahr (2022: 8160 Messerangriffe) (s.o.). Laut einer Recherche des Online-Magazins NIUS soll die Zahl der Messerangriffe noch höher liegen: 26.113 Messerangriffe, also 72 Angriffe pro Tag (https://www.nius.de/news/26-100-statt-13-800-doppelt-so-viele-messerangriffe-wie-in-faesers-offizieller-statistik/c89d9908-c27d-4a4f-8c5f7883054970ca). Die Gefahr, die von solchen Tätern ausgeht, ist hoch. Gleichwohl gibt es nach geltendem Recht grundsätzlich keine Möglichkeit, den Messerstecher im Rahmen der Untersuchungshaft in Gewahrsam zu nehmen. Dies ist nur möglich, wenn ein Haftgrund vorliegt, was allzu häufig nicht gegeben ist…