Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Meinungsfreiheit und Abschaffung des Tatbestands der Politikerbeleidigung
Berlin, 31. Januar. 2025. Im Jahr 2018 wurde der Paragraf 103 StGB aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Nachdem die Strafbarkeit einer “Majestätsbeleidigung” gem. § 103 StGB zuletzt aufgrund des “Böhmermann-Gedichts” lebhaft diskutiert wurde. Paragraf 103 bezog sich auf die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten.
„(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Die Überzeugung war, dass die Vorstellung, Repräsentanten eines ausländischen Staates benötigten einen besonderen Schutz der Ehre benötigten, sei nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere bedürfe es zum Schutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten nicht eines – im Vergleich zu den Beleidigungsdelikten – erhöhten Strafrahmens. Der Bundestag beschloss einstimmig die Abschaffung im Juni 2017. Ex-Justizminister Heiko Maas (SPD) meinte: „Der Gedanke einer Majestätsbeleidigung stammt aus einer längst vergangenen Epoche, er passt nicht mehr in unser Strafrecht.“
Doch während der Corona-Krise veränderte sich die Haltung merklich…