Entwurf eines Gesetzes zur unionsrechtskonformen Präzisierung des Begriffs der Kundenanlage im Energiewirtschaftsgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur unionsrechtskonformen Präzisierung des Begriffs der Kundenanlage im Energiewirtschaftsgesetz
Berlin, 31. März 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag legt mit dem Gesetzentwurf eine unionsrechtskonforme Präzisierung des Begriffs der Kundenanlage im Energiewirtschaftsgesetz vor. Anlass ist das Urteil des EuGH vom 28. November 2024 (C-293/23), das eine funktionale Abgrenzung von Kundenanlagen und Elektrizitätsverteilernetzen vorschreibt. Der Entwurf ergänzt § 3 Nr. 65 EnWG um einen Buchstaben, der klarstellt, dass Kundenanlagen nur solche Energieanlagen sind, die nach tatsächlicher Ausgestaltung und Nutzung keine Merkmale eines Elektrizitätsverteilernetzes im Sinne des EU-Rechts erfüllen. Damit wird ausgeschlossen, dass netzähnliche Anlagen der Regulierung entzogen werden, und zugleich Rechtssicherheit für interne, nicht öffentliche Versorgungssysteme geschaffen. Folgeänderungen in der Stromnetzentgeltverordnung, Anreizregulierungsverordnung und Niederspannungsanschlussverordnung sichern, dass reine Kundenanlagen außerhalb des regulatorischen Anwendungsbereichs verbleiben. Ziel ist eine rechtsklare, unionskonforme Anwendung des Energiewirtschaftsgesetzes ohne unverhältnismäßige Belastung betroffener Betreiber.
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