Pressemitteilung
Fabian Jacobi: Parteien bekräftigen ihren Anspruch auf das Verfassungsgericht
Berlin, 10. Oktober 2024. Der Bundestag hat heute in erster Lesung einen gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und GRÜNEN zur Änderung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes beraten. Es geht vor allem um die Besetzung des Gerichts.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi teilt zur heutigen Debatte mit:
„Vordergründig wird gesagt, man wolle bewährte Regelungen aus dem einfachen Gesetz in die Verfassung übernehmen. Das allein wäre durchaus diskutabel. Es dient aber nur als Sichtblende, hinter der auch eine einschneidende Änderung erfolgen soll.
Bisher muss bei der Wahl von Richtern auch die Minderheit im Parlament eingebunden werden, wenn sie ein Drittel der Abgeordneten ausmacht. Das soll nun entfallen. Wenn zukünftig CDU/CSU, SPD, FDP und GRÜNE eine Wahl im Bundestag blockieren, indem sie eine Einbeziehung der Opposition verweigern, dann soll die Wahl einfach im Bundesrat stattfinden. Dort, so meint man offenbar, sei man auch zukünftig unter sich.
Dieser Vorstoß ist ein beängstigendes Signal, weil er den Willen der derzeitigen Mehrheitsfraktionen erkennen lässt, ihre Herrschaft ein Stück weit unabhängiger vom Ergebnis zukünftiger Wahlen zu machen. Wenn der Demokratie in Deutschland heute eine Gefahr droht, dann durch solche Tendenzen.“
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