Forderungen nach einem militärischen EU-Einsatz in der Ukraine verstoßen gegen EU-Vertrag und Grundgesetz
Forderungen nach einem militärischen EU-Einsatz in der Ukraine verstoßen gegen EU-Vertrag und Grundgesetz
Berlin, 28. Dezember 2025. EVP-Chef Manfred Weber hat den Einsatz deutscher Soldaten mit „europäischer Flagge auf der Uniform“ zur „Absicherung einer Friedenslösung“ in der Ukraine gefordert. Der CSU-Politiker Weber, dessen EVP die größte Fraktion im Europäischen Parlament stellt, hatte zudem schon seit Monaten auch eine europäische Armee unter EU-Oberkommando gefordert. Dazu erklärt der europapolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer:
„Die EU ist kein Staat und darf nach deutschem Verfassungsrecht auch keiner sein oder werden. Der Staatenbund namens EU darf keine Armee kommandieren. Weder Begriffe wie ‘CSDP / Common Security and Defence Policy‘ noch ‘EDA / European Defence Agency‘ noch ‘EPF / European Peace Facility‘ erlauben dem nicht-Staat EU eine eigene Armee unter EU-Oberkommando oder EU-Flagge. Verteidigung wurde auch niemals über EU-Verträge in Brüssel zentralisiert oder vergemeinschaftet. Das Militär ist traditionell ein Kernbestandteil nationaler Identität und Souveränität.
Die bisherigen sogenannten ‘Eufor‘-Einsätze in Afrika und im Balkan waren alle klein, zumeist risikoarm und fanden mit NATO- und/oder UN-Mandat oder mit Zustimmung der Konfliktparteien statt. Nichts davon wäre bei einem Ukraine-Einsatz zu erwarten – weswegen der von Weber geforderte Bundeswehr-Einsatz einen völkerrechtlich und operativ völlig anderen, zudem robusten und hoch riskanten Charakter und auch eine ganz andere Größenordnung als bisherige Eufor-Missionen hätte. Es ist auch völlig klar, dass für dieses Auslandsabenteuer keine erforderliche Einstimmigkeit im Europäischen Rat oder im UN-Sicherheitsrat zu erwarten wäre. Weber könnte die Bundeswehr somit nur im Rahmen einer ‘Koalition der Willigen‘ in den potenziell heißen Ukraine-Einsatz entsenden, was aber direkt seinem Plan ‘EU-Flagge auf der Uniform‘ und ‘Absicherung einer Friedenslösung‘ analog zu den bisherigen Eufor-Einsätzen widerspricht. Es gibt kein staatlich-militärisches Hoheitszeichen ‘EU‘. Und es darf nach Ansicht der AfD-Bundestagsfraktion auch keine europäische beziehungsweise EU- Armee geben.
Wer gedanklich derart nonchalant auf dem Grundgesetz und auf europäischem Vertragsrecht mit Verfassungscharakter herumtrampelt, dem kann und muss leider jederzeit zugetraut werden zu versuchen, einfachgesetzliche Hürden wie das Wehrpflichtgesetz zu ändern oder per übergeordnetem EU-‘Recht‘ auszusetzen, um auch Wehrpflichtige ins Ausland –etwa in die Ukraine– abkommandieren zu können. Die absehbare riesige Größenordnung eines deutschen, potenziell robusten Ukraine-Einsatzes entlang einer über 1500 Kilometer langen Grenz- und Frontlinie ließe es nicht zu, sich diesmal wie bei den bisherigen Eufor-Einsätzen auf Offiziere, Unteroffiziere und freiwillig dienende Zeitsoldaten zu beschränken.
Manfred Weber hat mit der EU-Kommissionspräsidentin und dem deutschen Kanzler in der eigenen CDU/CSU/EVP-Gruppe die Macht, seine Pläne über EU-Richtlinien durchzusetzen. Auch das Bundesverfassungsgericht wäre in seiner aktuellen parteipolitischen Besetzung keine sichere Hürde gegen einen solchen klar verfassungswidrigen Einsatz. Webers Pläne müssen darum schon jetzt politisch und medial verhindert werden – im Interesse der deutschen Soldaten und Bürger.“
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