Pressemitteilung

Gauland/Münzenmaier: Beherbergungsverbot muss fallen – Ende der Notstandsverordnungen

Berlin, 13. Oktober 2020. Zur Debatte um Beherbergungsverbote und weitere Einschränkungen erklärt der Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alexander Gauland: 

„Die aktuellen Beherbergungsverbote sind unverhältnismäßig und ein Akt staatlicher Willkür. Derartige Eingriffe in die Freiheit der Bürger stehen nicht im Einklang mit dem Grundgesetz.

Die regierenden Politiker in Bund und Ländern haben Gefallen gefunden an ihren erweiterten Befugnissen. Kanzlerin Merkel diffamierte Kritik an den Maßnahmen als ,Öffnungsdiskussionsorgien‘. Tatsächlich ergeht sich eine zunehmend außer Rand und Band geratene Exekutive in immer weiter ausufernden Verbotsorgien.

Der Preis, den das deutsche Volk dafür zahlt, dass Minister und Landesfürsten unkontrolliert ihre irrsinnigen Verbotsfantasien ausleben dürfen, ist gigantisch: Tausende von Unternehmen – ganze Branchen – werden ruiniert; Millionen von Arbeitsplätzen gehen für immer verloren; Der Wohlstand eines ganzen Landes wird nachhaltig vernichtet.

Dieses Regieren qua Verordnung widerspricht dem Geist unserer Verfassung. Die Parlamente – voran der Bundestag – müssen sich jetzt ihrer Verantwortung bewusst werden. Es gilt, die Willkürherrschaft zu beenden und der Freiheit, dem Rechtsstaat und der Demokratie wieder zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Zeit der Notstandsverordnungen muss ein Ende haben.“

 

Der Vorsitzende des Tourismusausschusses des Deutschen Bundestags und stellvertretende Fraktionsvorsitzender der AfD, Sebastian Münzenmaier, erklärt:

„Das Beherbergungsverbot muss spätestens nach der Ministerpräsidentenkonferenz fallen. Alles andere hätte erneute verheerende Auswirkungen für die Tourismuswirtschaft. Jetzt sind in Deutschland Herbstferien und wenn Familien reisen wollen, dann müssen sie das jetzt auch können und dürfen. Eine halbherzige Verschleppung und ein späterer Kompromiss nützen da gar nichts. Das wissen auch alle Beteiligten. Jetzt wird sich zeigen, wer es ernst meint.

Freizügigkeit und Gewerbefreiheit sind keine Gnade, die von der Regierung gewährt werden muss, sie sind Rechte, die jedem Deutschen zustehen und ihm vom Grundgesetz garantiert werden. Bei Einschränkungen ist grundsätzlich das mildeste Mittel zu wählen und nicht mit der groben Keule zu arbeiten. Die Krise sollte weder ein Wettbieten, wer noch mehr Grundrechte einschränken kann, noch ein Tummelplatz der Eitelkeiten sein. Das gilt auch für bayerische Kanzlerträume.“

 

 

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