Gehrke: AfD warnt vor Mogelpackung bei Verabschiedung des neuen Transplantationsgesetzes
Gehrke: AfD warnt vor Mogelpackung bei Verabschiedung des neuen Transplantationsgesetzes
Berlin, 7. Februar 2019. Am 14. Februar 2019 wird im Bundestag das von Gesundheitsminister Spahn vorgelegte Änderungsgesetz zum Transplantationsgesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien in 2. und 3. Lesung beschlossen werden. Es sieht nachhaltige Veränderungen im Organisationsablauf von der Erkennung eines potentiellen Spenders bis hin zur Organentnahme vor.
Insbesondere der „Transplantationsbeauftragte“, der vor der Gesetzeseinführung lediglich als Organisator nach festgestelltem irreversiblen Ausfall der Hirnfunktionen tätig wurde, bekommt nun weitreichende Kompetenzen und bestimmt zum Beispiel selbstständig den Verfahrensablauf der Organentnahme in der Klinik, in der er tätig ist. Dementsprechend gibt es ein buntes Durcheinander, denn jeder Beauftragte in jeder Klinik kann ein anderes Verfahren vorschreiben, an das sich dann die Klinik und deren Ärzte zu halten haben. Er ist für diese Tätigkeit von seiner Klinik freizustellen, was für diese eine Belastung ist, wenn ein Arzt im OP Team oder auf der Intensivstation fehlt, um sich stattdessen seinen Aufgaben als „Identifizierer“ neuer Organspender unter den Patienten zu widmen.
Nach dem im Gesetz festgelegten Schlüssel muss es aber in großen Kliniken, je nach Anzahl der Intensivbetten, nicht nur einen sondern bis zu 5 oder 6 Transplantationsbeauftragte geben.
Prof. Dr. med. Axel Gehrke, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD Bundestagsfraktion, erklärt dazu:
„Es ist eine Mogelpackung, wenn ich als Gesetzgeber nur für einen Transplantationsbeauftragten einer Entnahmeklinik festlege, dass dieser die Qualifikation eines Arztes haben muss, aber für die bei entsprechender Größe der Entnahmeklinik weiteren Transplantationsbeauftragten als Qualifikation lediglich verlange, dass sie ‚in der Intensivpflege erfahrene Pflegefachpersonen‘ sein sollen, wie es in der Gesetzesbegründung steht.
Darüber hinaus gibt es zwar eine Vertretungsregel, die jedoch nicht festlegt, wie im Falle eines Ausfalls des ärztlichen Transplantationsbeauftragten verfahren werden soll. Es besteht die Gefahr, dass der Entnahmevorgang eben doch nicht ärztlich begleitet wird, was bedeutet, dass die Situation gegenüber früher nicht geändert ist, nur mit dem Unterschied, dass der auch bisherige nichtärztliche Transplantationsbeauftragte weit mehr Befugnisse hat.
Auch träge es nicht zur Vertrauensbildung in der Bevölkerung bei, es allein einem weisungsabhängig beschäftigten Transplantationsbeauftragten zu überlassen, Verfahrensregelungen zu erstellen zum Beispiel für den Beginn von ‚organprotektiven Maßnahmen‘, also Maßnahmen, um die zu transplantierenden Organe in einen besseren Zustand zu bringen. Auch die Angehörigenbetreuung, mehr oder weniger würdevoll, aufzustellen, wird ihm überlassen. Einheitliche und unabhängige Beschwerde- und Kontrollinstanzen für Betroffene sind überhaupt nicht vorgesehen.
Die AfD fordert daher eindeutige gesetzliche und bundeseinheitliche Regelungen bezüglich der Ausbildung und der Befugnisse von Transplantationsbeauftragten, die dem Bürger zeigen, dass er dem Organspendeverfahren nun wieder vertrauen kann. Entsprechende Anträge werden von der AfD Bundestagsfraktion eingebracht, in der Hoffnung, dass die Altparteien ihre undemokratische Haltung, grundsätzlich jeden AfD-Antrag abzulehnen, in diesem einen Fall im Interesse unserer Bürger, unserer Kranken und im Interesse eines sauberen, ethisch und moralisch vertretbaren Organentnahmeprozesses aufgeben werden oder zumindest eine eigene Initiative in dieser Richtung einbringen.“
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