Antrag

Generalshotel retten – Denkmäler schützen und nicht zerstören

Berlin, 19. September 2023. Das sogenannte Generalshotel war nach dreijähriger Bauzeit 1950 fertiggestellt und wurde ab 1996 als Denkmal geschützt. Auf dem Gelände des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) in Schönefeld gelegen, verkörpert das Bauwerk die frühe Ostmoderne auf dem Staatsgebiet der DDR. Da die damaligen Regierungen dort internationale Staatsgäste empfingen, ist es auch ein besonderes Denkmal für das geeinte Deutschland und ein Lernort, an dem Geschichte lebendig werden kann. Der Abriss des Generalshotels wurde 2011 gegen das Votum der Landesdenkmalpflege im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beschlossen, da an dem Ort ein separates Flughafengebäude für die Bundesregierung entstehen sollte. Das Denkmalschutzgesetz Brandenburg regelt diesbezüglich in § 9 auch die Erteilung einer Abrisserlaubnis. Dafür müssen allerdings entgegenstehende öffentliche und private Interessen die Denkmalbelange überwiegen, sodass deren Forderungen nicht auf andere Weise oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand berücksichtigt werden können.

Diese Begründung wäre schon vor nunmehr zwölf Jahren zu hinterfragen gewesen, da dem Bund sicherlich – auch vor dem Hintergrund der Kosten des Flughafens – ein zusätzlicher Aufwand für den Erhalt des Denkmals hätte zugemutet werden können. Mit einer veränderten Zweckbestimmung, sprich der Unterbringung der Flugbereitschaft der Bundesregierung, könnte sich eine neue Rechtslage ergeben haben, die eine erneute Prüfung der Zulässigkeit des Abrisses notwendig macht, denn nun, so die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) würden nur noch „Abstellpositionen und Rollwege für Luftfahrzeuge“ gebraucht.

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