Pressemitteilung
Glaser: Wahlrechts-Modell der AfD-Fraktion hätte die Probleme gelöst
Berlin, 4. Februar 2021. Abgeordnete von FDP, Grünen und Linkspartei haben ihre Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen das neue Bundestags-Wahlgesetz vorgestellt, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass sich die AfD-Abgeordneten der Klage nicht gegen den Willen der Kläger anschließen dürfen. Für eine Normenkontrollklage muss gemäß Artikel 93 des Grundgesetzes mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages als Antragsteller auftreten.
Dies kommentiert der Vertreter der AfD-Fraktion in der Wahlrechts-Reformkommission von Bundestagspräsident Schäuble, Albrecht Glaser, wie folgt:
„Die Abgeordneten bräuchten die Normenkontrolle nicht zu betreiben, wenn die übrigen Parteien und sie selbst das Wahlrechts-Modell der AfD-Fraktion im Bundestag beschlossen hätten. Wir hatten eine Gesetzesvorlage dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt, die alle Probleme perfekt gelöst und den Bundestag um 111 Mandate verkleinert hätte. Dies hätte seine Arbeitsfähigkeit erhöht und in der nächsten Legislaturperiode über 500 Millionen Euro an direkten Staatskosten eingespart.
Selbstverständlich wollten auch wir gegen das wahrscheinlich verfassungswidrige neue Wahlgesetz der Koalition klagen. Dies können wir jedoch nicht alleine, da wir weniger als das erforderliche Viertel der Abgeordneten des Bundestages stellen. Die derzeit klagenden Abgeordneten haben unseren Klagebeitritt verweigert und das BVerfG hat unser Beitrittsbegehren zurückgewiesen.
Unser Reform-Modell hätte zeitlich noch umgesetzt werden können, da es keine Veränderungen der bisherigen bundesweiten Wahlkreiseinteilung vorsieht. Keine Partei hätte danach Überhangmandate erzielt und demnach wären auch keine Ausgleichsmandate notwendig geworden. Da die Problemlösung des lange währenden Wahlrechtsstreits durch das AfD-Modell erreicht worden wäre, wurde sie vom Kartell der anderen Parteien abgelehnt. Nicht das öffentliche Wohl des Landes stand im Vordergrund der Ablehnungsentscheidung, sondern die Diskriminierung der AfD als Konkurrentin um Mandate. Wir wünschen den Klägern dennoch in der Sache viel Erfolg zum Wohle unseres Landes.“
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