Pressemitteilung
Götz Frömming: Die Ampel legt die Axt an die Wurzeln der deutschen Musiktradition
Berlin, 14. August 2024. Eine im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 geplante Neuregelung sieht vor, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Musikunterricht künftig pauschal nur noch für anerkannte Bildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen und staatlich anerkannte Musikschulen gelten soll. Selbstständige Musiklehrer und private Musikschulen, die bisher ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit waren, müssten künftig 19 Prozent Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben, wenn es ihnen nicht gelingt, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass sie mehr als eine „anspruchsvolle Freizeitbeschäftigung“ anbieten. Dass diese Regelung in der Praxis zu viel Bürokratie und Rechtsstreitigkeiten führen dürfte, liegt auf der Hand.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien, Götz Frömming, teilt dazu mit:
„Die Ampel legt mit dieser Neuregelung die Axt an die Wurzeln der deutschen Musiktradition und erschwert durch die absehbare Verteuerung des Unterrichts den Zugang zur musischen Bildung. Viele private Musiklehrer und kleinere Musikschulen, die bereits mit knappen Budgets arbeiten, werden ihre Preise deutlich erhöhen, um die Steuern zahlen zu können. Die Regelung trifft damit vor allem einkommensschwache Familien und den ländlichen Raum, wo staatliche Musikschulen rar sind und private Anbieter eine unverzichtbare Rolle spielen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, die geplante Neuregelung zurückzunehmen und die Umsatzsteuerbefreiung auch für den Musikunterricht von selbstständigen Musiklehrern und privaten Musikschulen beizubehalten. Musikalische Bildung ist ein Grundpfeiler der kulturellen Identität und sollte für alle zugänglich bleiben. Die AfD-Bundestagsfraktion steht hinter Deutschland als Musiknation und wird sich mit eigenen Anträgen gegen die destruktiven Ampelpläne stellen.“
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