Pressemitteilung
Götz Frömming: Endlich Entschädigungen für SED-Opfer
Berlin, 31. Januar 2025. In einer Nachtsitzung kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der AfD-Fraktion das überarbeitete sechste Gesetz zur Verbesserung der rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für ehemalige Verfolgte in der DDR beschlossen. Das Gesetz beinhaltet die Streichung der Bedürftigkeitsprüfung und eine Erhöhung von 330 Euro auf 400 Euro. Darüber hinaus umfasst es unter anderem eine Beweislastumkehr bei der Anerkennung von Gesundheitsschäden.
Hierzu erklärt der kulturpolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Götz Frömming:
„Wir freuen uns sehr für die deutschen Patrioten, die durch das DDR-Regime und die sowjetischen Besatzer zu Unrecht verfolgt wurden. Endlich werden ihre erlittene Verfolgung und ihr Widerstand durch den deutschen Staat mit einer Ehrenpension unabhängig ihrer wirtschaftlichen Lage anerkannt werden. Endlich wurde ein würdiges und schnelles Verfahren gefunden, wodurch ihre durch Haft und Zersetzungsmaßnahmen erlittenen Schäden an ihrer Gesundheit anerkannt werden. Endlich wurde ein solches Gesetz mit den Stimmen der AfD-Fraktion beschlossen.
Wir haben als AfD-Bundestagsfraktion unseren Anteil an dieser historischen Wende des deutschen Staates im Umgang mit den Verfolgten des Kommunismus, auch wenn das Parteienkartell alles dafür getan hat, um unseren Beitrag zu verschleiern. Für uns ist das Ergebnis ausschlaggebend. Es stellt sich nur die Frage: Warum hat dies über 35 Jahre gedauert? Brauchte es erst eine AfD-Fraktion im Nacken, um diese Entscheidungen zu treffen? Am Ende sagen wir: Lieber spät als nie!
Aber es ist noch nicht vorbei. Denn jetzt geht es um die Umsetzung. In der kommenden Legislaturperiode werden wir dafür Sorge tragen. Egal, ob aus der Opposition oder in der Regierung.“
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