Antrag

Grüne Inflation und CO2-Besteuerung beenden – Wohnen wieder bezahlbar machen

Berlin, 12. Oktober 2022. Deutsche Bürger waren bereits weit vor „Corona“ und dem Krieg in der Ukraine hart von gestiegenen Kosten bei Heizung, Strom und Treibstoff betroffen. Rund 66 Prozent der Haushalte in Städten und Kreisen gaben 2020 an, über 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für Miete auszugeben. Das ist die Grenze, ab der die Gefahr wächst, nicht genügend Geld zur sonstigen Lebensführung übrig zu haben (URL: https://www.immobilienscout24.de/unternehmen/news-medien/news/default-title/miete-haeufig-hoeher-als-30-prozendes-einkommens/, Zugriff 15. Juni 2022). Ein Jahr später datierte die Studie der Hans Böckler Stiftung, in deren Rahmen deutlich wird, dass 25,9 Prozent der Haushalte in 77 deutschen Großstädten bereits rund 40 Prozent ihres Einkommens für Warmmiete und Nebenkosten ausgeben. Bei knapp 12 Prozent beträgt die monatliche Mietzahlung sogar mehr als 50 Prozent (URL: https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-33590.htm, Zugriff am 24. Juni 2022). In diesem Zusammenhang hat sich das Sprachbild einer „Greenflation“ bzw. „Grünen Inflation“ gebildet. Entgegen anderslautenden Beteuerungen trägt die Bundesregierung durch eine ideologische Ausrichtung auf das Thema „Klima“ eine entscheidende Verantwortung an den hohen Energie-, Wohn- und Treibstoffkosten. Mit der einen Hand nimmt die „Ampelkoalition“ den Bürgern das Geld weg und mit der anderen gibt sie derzeit einen Bruchteil zurück. So beinhaltet das erste Entlastungspaket zum Beispiel die Auszahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für rund 710.000 Wohngeldempfänger, was einer vierköpfigen Familie 490 Euro einbringen würde. Ferner wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe im zweiten „Entlastungspaket“ für drei Monate gesenkt und eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro stehen allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zu. Familien sollen zusätzlich einmalig 100 Euro pro Kind bekommen. Weitere Einmalzahlungen zwischen 100 und 200 Euro sind im Rahmen von Sozialleistungen und auch bei Empfängern des Arbeitslosengeldes I. vorgesehen. Das dritte Entlastungspaket ist bei Drucklegung dieses Antrags in der Vorbereitung (URL: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html, Zugriff am 15. Juni 2022). 

Egal, wie viele Entlastungspakte noch folgen, sie beheben das dahinterliegende Problem nicht, denn die Bundesregierung setzt unbeirrt eine unverantwortliche Geld- und Finanzpolitik fort, lässt übermäßige Regulierung durch die Europäische Union zu und verteuert signifikant mittels der Energiewendepolitik den Wohnungsmarkt. Auch das Vergleichsportal Verivox dokumentiert in Zusammenarbeit mit dem Bund der Steuerzahler eindrücklich, wie die oben genannten Entlastungen durch die Preissteigerungen aufgehoben werden. Eine vierköpfige Musterfamilie (Jahresbrutto 92.688 Euro) wird demnach mit 1.035 Euro entlastet. Auf Jahressicht steigen die Kosten für diesen Modellfall aber um 2.408 Euro und das heißt, dass nicht einmal 50 Prozent der Mehraufwendungen abgefedert werden (URL: https://www.verivox.de/strom-gas/nachrichten/energiekosten-entlastungspaket-gleicht-hohe-mehrkosten-nicht-aus-1119435/, Zugriff am 14. Juni 2022).

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