Antrag

Grundrechte sind auch in Corona-Zeiten keine Geimpftenrechte

Berlin, 25. August 2021. Nach dem gültigen Verständnis unserer freiheitlichen Rechtsordnung kommen die Grundrechte dem Einzelnen nicht vorbehaltlich eines gewünschten Verhaltens, sondern unbedingt zu. Es ist ausgeschlossen, dass sich Grundrechte verdient werden müssen, oder ein (Sonder-) Opfer im Hinblick auf die eigene körperliche Unversehrtheit und Gesundheit erbracht werden muss, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Es ist Aufgabe des Staates, die Freiwilligkeit der individuellen Impfentscheidung zu gewährleisten. Eine Impfentscheidung kann dann nicht mehr als freiwillig bezeichnet werden, wenn an die Ablehnung der Impfung zwar keine staatlichen Zwangsmittel, aber sonstige gewichtige gesellschaftliche oder rechtliche Nachteile geknüpft werden. Ist die Wiedererlangung grundgesetzlich garantierter Freiheiten an die Vorlage eines Impfnachweises gebunden, bedeutetet dies für Ungeimpfte, dass sie vom gesellschaftlichen, kulturellen, beruflichen, sportlichen und internationalen Leben ausgeschlossen würden. Somit werden ungeimpfte Gesunde mitten in der Gesellschaft faktisch exkludiert.

Die AfD Fraktion im deutschen Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf, sicherzustellen, dass niemand politisch, sozial oder auf andere Weise unter Druck gesetzt oder diskriminiert wird, weil er aufgrund von möglichen Gesundheitsrisiken oder weil er es nicht möchte, sich nicht hat impfen lassen.

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