Pressemitteilung

Huber: Bundesregierung hält Fehleinschätzung der Bundesanwaltschaft im Fall Hanau für gerechtfertigt

Berlin, 12. März 2020. Nach dem erschütternden Amoklauf von Hanau am 19.2.2020 räumte der Generalbundesanwalt Peter Frank am 21.3.2020 ein, dass die Bundesanwaltschaft bereits im November 2019 Kontakt mit dem mutmaßlichen Täter hatte. Damals habe der Mann Strafanzeige gegen eine „unbekannte geheimdienstliche Organisation“ gestellt und darin zum Ausdruck gebracht, dass es eine übergreifende große Organisation gebe, die vieles beherrsche, „sich in die Gehirne der Menschen einklinkt“ und dort bestimmte Dinge entnimmt, um damit „das Weltgeschehen zu steuern“.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Johannes Huber hat deshalb eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Huber erklärt dazu:

„Es stellt sich daher die Frage, ob die Behörden den mutmaßlichen Todesschützen nicht bereits früher hätten überprüfen sollen. Tobias R. hatte als Sportschütze Zugang zu Waffen. In seinem Schreiben behauptete er höchstpersönlich, dass er mehrmals bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft Hanau und beim Generalbundesanwalt Anzeigen wegen illegaler Überwachung seiner Person durch einen Geheimdienst gestellt habe. Hätten die Behörden angesichts dieser gefährlichen Verbindung nicht hellhörig werden müssen? Hätten sie R. im Blick haben müssen? Wie kann es möglich sein, dass ‚Waffenbesitzer und zugleich von Verfolgungswahn und anderen Symptomen der Geisteskrankheit geplagte Personen‘ mehrfach bei Behörden aufschlagen und trotz allem keine waffenrechtliche Überprüfung nach der Zuverlässigkeit des Besitzers veranlasst wird?“

Wie nun aus der Antwort auf die Anfrage Johannes Hubers an die Bundesregierung hervorging, würde die Übermittelung personenbezogener Daten an Dritte Stellen „hinreichende Anhaltspunkte für das Bestehen einer Gefahr im polizeirechtlichen Sinne“ voraussetzen. Ein rechtfertigender Grund dafür wäre die „Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ gewesen. Laut dem parlamentarischen Staatssekretär des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, Christian Lange, waren derartige Voraussetzungen nicht erfüllt.

Die Frage, ob eine frühzeitige Reaktion der Behörden die Tat von Hanau hätte verhindern können, blieb unbeantwortet. Zu „hypothetischen Erwägungen“ nehme die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung.

Huber stellt die Vorgehensweise der Bundesanwaltschaft in Frage:

„Es darf nicht sein, dass bereits geringe Bedenken, ob der Zuverlässigkeit eines Waffenbesitzers, zu einer waffenrechtlichen Überprüfung führen können, während ein mehrfach und bis zu höchsten behördlichen Stellen bekannter und offensichtlich psychisch Kranker, als unbedenklich eingestuft wird. Ein rechtzeitiges Handeln, hätte möglicherweise Menschenleben retten können“, erklärt Huber auf die Antwort des Justizministeriums.

 

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