Hubertz‘ Pläne zur Enteignung von Hauseigentümern sind verfassungswidrig
Hubertz‘ Pläne zur Enteignung von Hauseigentümern sind verfassungswidrig
Berlin, 19. März 2026. Zu den Enteignungsplänen von Bauministerin Hubertz erklärt der Baupolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Marc Bernhard:
„Hubertz‘ Pläne zur Enteignung von Hauseigentümern und ein sogenanntes Vorkaufsrecht gegen sogenannte Extremisten, sprich politisch Andersdenkende, sind klar verfassungswidrig. Ein Instandsetzungsgebot bedeutet für alle, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel für eine Renovierung ihrer Immobilie verfügen, faktisch die Enteignung. Das ist verfassungswidriger SPD-Extremismus. Ebenso eindeutig verfassungswidrig ist der Plan der Genossin Hubertz, der ein Einschreiten des Verfassungsschutzes beim sogenannten Vorkaufsrecht der Kommunen vorsieht, um politisch unliebsame Bürger vom Eigentumserwerb einer Immobilie auszuschließen. Ein Entzug des Grundrechts auf Eigentum ohne richterliche Entscheidung nur aufgrund der willkürlichen Festlegung einer politisch instrumentalisierten Behörde wie des Verfassungsschutzes ist ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. Es kann einfach nicht sein, dass der Staat willkürlich festlegt, wer eine Wohnung oder ein Haus kaufen darf. Wenn die Merz-Regierung diesen verfassungswidrigen Weg gehen sollte, ist es nicht mehr weit bis zum totalitären Social Scoring der chinesischen Kommunisten und bis zum Ausschluss politisch nicht genehmer Bürger aus dem sozialen und wirtschaftlichen Leben.“
Beitrag teilen


