Kinderschutz darf kein trojanisches Pferd für Internetzensur sein

Kinderschutz darf kein trojanisches Pferd für Internetzensur sein

Berlin, 29. Juli 2025. In Großbritannien verpflichtet der Online Safety Act Social-Media-Plattformen und andere Internetanbieter dazu, diverse Inhalte vor Kindern zu blocken. Besonders die resultierenden Alterskontrollen, unter anderem via Kreditkarten, Lichtbildausweisen oder biometrischen Gesichtsscans, führen zu großem Widerstand. Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Digitalausschuss, Tobias Ebenberger:

„Für Deutschland und die EU, die neuerdings ebenfalls auf strenge Altersschranken pocht, ist der Online Safety Act kein Vorbild. Jahrelang hat man Kinderschutz im Netz versäumt. Warum also jetzt rigorose Altersschranken nicht nur vor Pornoseiten, sondern auch vor Facebook, Instagram, TikTok, YouTube und Google? Tatsächlich dürfte der Kinderschutz nur ein Vorwand sein, um Zensur und digitale Zwangsidentitäten voranzubringen. So sollen durch das britische Gesetz auch Erwachsene online angeblich ,beschützt‘ werden, etwa vor ,Anstiftung zu Gewalt‘ und ,Terrorismus‘. In derlei Kategorien kann man im Prinzip alles und jeden stecken. Digitale IDs wiederrum könnten als Schlüssel zum Internet präsentiert werden. Getreu dem Motto: Schaffe das Problem und biete die Lösung. Für die AfD-Bundestagsfraktion ist echter Kinderschutz im Netz unverhandelbar. Er darf aber kein trojanisches Pferd für generelle Netzzensur und Überwachung sein.“

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