Antrag

Kommunale Selbstverwaltung stärken – Fremdbestimmung durch Migrations- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung verhindern und Förderstruktur reformieren

Berlin, 4. Juni 2024. Die Kommunen Deutschlands werden durch immer neue Aufgaben, die ihnen die Politik der Bundesregierung auferlegt, überfordert. Da die finanziellen Mittel der Kommunen zur Erfüllung dieser Aufgaben nicht ausreichen, geraten sie zunehmend in ein strukturelles Finanzierungsdefizit. Dieses Defizit liegt für das Jahr 2023 bei 6,8 Milliarden Euro. Das kommunale Finanzierungssaldo ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 9 Milliarden Euro und damit deutlich gesunken.  Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände schätzt das Finanzierungsdefizit bis zum Jahr 2026 auf über 8 Milliarden Euro jährlich. Die kommunalrelevanten Förderprogramme des Bundes führen wider Erwarten nicht zu einer Entlastung der Kommunen. Im Gegenteil: Die Beantragung und Abwicklung der derzeit über 90 zeitlich befristeten Programme bedeuten für die Kommunen einen erheblichen Mehraufwand. Zudem führt die prekäre Personalsituation in vielen Kommunen dazu, dass gerade diejenigen Kommunen, die besonders hilfebedürftig sind, am wenigsten von den Fördergeldern profitieren. Auch der in den Vergaberichtlinien eingeforderte finanzielle Eigenanteil, den die Kommunen in aller Regel aufbringen müssen, erschwert es vor allem finanzschwachen Kommunen, die benötigten Gelder zu erhalten. Diese Förderstruktur benachteiligt daher vor allem kleine ländliche Gemeinden.

Darüber hinaus wird die kommunale Verwaltung durch die Förderprogramme immer mehr in gesamtstaatlich vorgegebene Handlungsstränge einbezogen. Die eigenverantwortliche kommunale Selbstverwaltung wird zunehmend beeinträchtigt, indem der Bund den Zeitpunkt und die Art der kommunalen Investitionen beeinflusst. Die Kommunen sind dadurch gezwungen, Pläne auf Vorrat zu produzieren und ihre eigenen Mittel einzuteilen, um den für Projekte geforderten Eigenanteil der Gemeinden rasch aufbringen zu können. Das alles legt den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden nicht nur die sogenannten „goldenen Zügel“ an, sondern nimmt sie an die Kandare. Selbst die kommunalen Spitzenverbände kritisieren die gegenwärtigen kommunalrelevanten Förderprogramme als weder dauerhafte noch verlässliche Form der Finanzierung. Ausgabenseitig prägen mittlerweile die steigenden Aufwendungen für soziale Leistungen das Bild.10 Die entsprechenden Pflichtaufgaben ohne Weisung machen, zusammen mit den zunehmenden Pflichtaufgaben nach Weisung, einen erheblichen Anteil der Gesamtausgaben der Gemeinden aus. Gegenwärtig geben die Kommunen mehr als 70 Milliarden Euro pro Jahr für soziale Leistungen aus; damit haben sich diese Ausgaben seit dem Jahr 2005 verdoppelt. Im Jahr 2023 sind die Ausgaben für Sozialleistungen im Vergleich zum Vorjahr um 11,7 Prozent gestiegen. Vor allem die Überführung ukrainischer Flüchtlinge vom Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in das SGB II fällt dabei ins Gewicht. Weil die kommunalen Leistungen nach SGB II auch Unterkunft und Heizung umfassen, wirkt sich der Anstieg der Energiepreise zusätzlich kostentreibend aus; diese Kosten stiegen im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 14,7 Prozent auf insgesamt 14,8 Milliarden Euro an. Neben den Folgen der Masseneinwanderung fordert insbesondere die „Klimaschutzpolitik“ der Bundesregierung die kommunalen Haushalte: Im Jahr 2021 mussten die Kommunen allein hierfür 2,9 Milliarden Euro aufbringen. Um die Umsetzung der Vorgaben seitens der Bundesregierung zur Erreichung der „Klimaneutralität“ bis zur Mitte des Jahrhunderts zu gewährleisten, sind kommunale Investitionen in Höhe von schätzungsweise rund 150 Milliarden Euro nötig.

 

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