Pressemitteilung

Maier: Expertenanhörung zum Zustand der familiengerichtlichen Verfahren offenbart desolate Zustände

Berlin, 26. September 2019. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich derzeit mit einem Antrag, der die Fortbildung von Richtern und Richterinnen sowie der Qualitätssicherung speziell in familiengerichtlichen Verfahren zum Gegenstand hat. Schwerpunkt dieses Antrages sind Bestrebungen, die Richterschaft zur Fortbildung zu verpflichten, die Eignungsvoraussetzungen und Qualifikationen von Richtern und Verfahrensbeiständen zu erhöhen sowie das Verfahren insgesamt zu verbessern und zu modernisieren. Am Mittwoch fand hierzu eine Anhörung von Sachverständigen, in der Mehrzahl Praktiker aus allen gerichtlichen Bereichen, statt.

Als Resümee fasst der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, Obmann der AfD im Rechtsausschuss, zusammen:

„Die Anhörung der Sachverständigen spiegelte die desolate Situation in der aktuellen familiengerichtlichen Wirklichkeit unserer Tage wider. Gerade in einem Bereich, wo richterliche Entscheidungen zu den schwersten Eingriffen in die Rechte von Familien gehören und die persönliche Betroffenheit das höchste Maß erreichen kann, ist es möglich, dass zwar von den Examensergebnissen her befähigte, aber kaum mit Lebenserfahrung oder Zusatzkenntnissen wie etwa in Psychologie oder Pädagogik ausgestattete Juristen als Einzelrichter, also ohne Beratung in einem Kollegium, verbindliche und nur selten überprüfbare Entscheidungen treffen. Das Dilemma wird noch dadurch verstärkt, dass eine der Vereinheitlichung dienende, höchstrichterliche Rechtsprechung praktisch nicht stattfindet – und die Entscheidungen je nach Bezirk des Oberlandesgerichts unterschiedlich ausfallen können.

Im deutschen Familienrecht liegt einiges im Argen, unter anderem auch die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im Unterhalts-, Umgangs- und Sorgerecht. Die mit dem Antrag beabsichtigte Qualitätssteigerung wird nicht die Mängel in materiellrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht beseitigen können. Hier ist ein umfassender Systemwechsel und kein Herumdoktern an Symptomen erforderlich. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, einen Reformentwurf vorzulegen, der diesen Namen auch verdient.“

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