Pressemitteilung

Mariana Harder-Kühnel: Zwangsprostitution bekämpfen, Berufsfreiheit schützen

Berlin, 23. Februar 2024. Heute berät der Deutsche Bundestag über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion, in dem die Einführung des sogenannten „Nordischen Modells“ gefordert wird. Damit soll zukünftig in Deutschland der Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe gestellt werden („allgemeine Freierstrafbarkeit“).
Die frauenpolitische Sprecherin und Obfrau der AfD-Bundestagsfraktion im Familienausschuss, Mariana Harder-Kühnel, teilt dazu mit:

„Durch ein generelles Verbot von Prostitution wird der Menschenhandel nicht bekämpft werden können. Das ‚Nordische Modell‘ kann sicherlich zu einem Rückgang der Prostitutionsausübung insgesamt führen. Allerdings würde ein Verbot nur zu einer Verdrängung in andere Länder und zu einem Abtauchen in die Illegalität führen, weshalb alle Formen einer derartigen staatlichen Beeinflussung zum Schutz von Zwangsprostituierten zum Scheitern verurteilt sind.
Durch ein Verbot von Prostitution würde man zudem der organisierten Kriminalität ein Monopol verschaffen. Für einen effektiven Kampf gegen Zwangsprostitution ist somit die gegenteilige Strategie ratsam: die vollständige Legalisierung und gesellschaftliche Anerkennung von Prostitution (,Sex-Arbeit‘) auf freiwilliger Basis. Gerade dadurch würden Prostituierte aus der Illegalität geholt werden und ihren Gesundheitszustand zu ihrem eigenen Schutz und dem Schutz potentieller Freier kontrollieren lassen.
Auch wenn es zweifelsohne Zwangsprostitution gibt, gibt es auch freiwillige Prostitution. So richtig und wichtig es ist, Zwangsprostitution zu bekämpfen, kann dies keine Rechtfertigung sein, die Inanspruchnahme freiwilliger Prostitution zu kriminalisieren. Es fehlt schlichtweg an einem zu schützenden Rechtsgut. Die sexuelle Selbstbestimmung schließt eine staatliche Mitbestimmung darüber aus, was das Individuum freiwillig mit seinem Körper macht. Der Verstoß gegen ein Verbot von freiwilliger Prostitution würde einen ,opferlosen‘ Straftatbestand erfüllen, dessen Einführung verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.

Mit unserem Grundgesetz, das konzeptionell auf der Freiheit des einzelnen Bürgers fußt, wird ein derartiges Verbot nicht zu vereinbaren sein.“

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