Pressemitteilung
Martin Sichert: Widerspruchslösung macht Menschen zum Volkseigentum
Berlin, 6. Dezember 2024. Mit einem Gesetzentwurf will eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten die sogenannte Widerspruchsregelung bei der Organspende einführen. Demnach soll künftig jeder Organ- und Gewebespender sein, der einer Organ- oder Gewebeentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Dazu teilt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, mit:
„In einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft muss der Körper dem Individuum gehören. Das ist die Perspektive der aktuellen Zustimmungslösung. Es ist ein Zeichen sozialistischer und kommunistischer Systeme, dass der Körper nicht dem Menschen gehört, sondern als Teil eines Volkskörpers angesehen wird. Das ist die Perspektive der Widerspruchslösung. Wir von der AfD-Fraktion verteidigen bei der Organspende wie schon in der Coronazeit mit aller Kraft das Recht auf körperliche Unversehrtheit, wie es Artikel 2 Grundgesetz vorsieht und setzen uns daher geschlossen gegen die sozialistische Widerspruchslösung ein.
Für die AfD-Bundestagsfraktion steht der Mensch und die Menschlichkeit im Vordergrund. Wir wollen die freiwilligen Organspenden erleichtern. Mit Hilfe der Cross-Over Lebendspenden könnte man die Zahl der freiwilligen Organspenden deutlich erhöhen – wie von unserer Fraktion schon 2023 gefordert – und zwar ohne damit das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben anzugreifen.“
Beitrag teilen
Ähnliche Beiträge