Neuregelung der Vorhaltepauschale verpflichtet Hausarztpraxen zur Impfnötigung

Neuregelung der Vorhaltepauschale verpflichtet Hausarztpraxen zur Impfnötigung

Berlin, 8. September 2025. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen neu geregelt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV und der GKV-Spitzenverband haben nun die Details beschlossen. Hausarztpraxen sollen demnach weiterhin eine Pauschale erhalten. Im Rahmen der dafür zugrunde liegenden Bewertungsregelung soll es künftig Zuschläge geben, abhängig von der Erfüllung spezifischer Kriterien. Zu diesen Kriterien zählt u.a. eine bestimmte Mindestanzahl von Impfungen. Für die Erfüllung des Kriteriums „Schutzimpfungen“ muss eine Praxis im 1., 2. und 3. Quartal eines Jahres so viele Impfungen durchführen und berechnen, dass die Summe sieben Prozent ihrer 1.000 Behandlungsfälle entspricht. Im 4. Quartal muss die Summe der Impfungen sogar mindestens 25 Prozent betragen, also 250 Impfungen je 1.000 Behandlungsfälle. Neu ist zudem ein 40-prozentiger Abschlag bei weniger als zehn Schutzimpfungen pro Quartal. Dazu teilt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, mit:

„Die Neuregelung der Vorhaltepauschale ist ein Geschenk für die Pharmalobby. Ärzte werden genötigt, möglichst viele Impfungen zu verabreichen, ob diese medizinisch sinnvoll sind oder nicht. Es ist nichts anderes als eine Impfnötigung für Hausarztpraxen, die Hausärzte gegenüber ihren Patienten zu Pharmavertretern der Impfstoffhersteller degradiert. Auch andere Regelungen der Vorhaltepauschale, wie etwa einen Hausarztbesuch auch dann als solchen zu zählen, wenn irgendein Mitarbeiter der Praxis, und nicht der Arzt, diesen Besuch durchführt, sind äußerst problematisch. Der Arzt, der sich selbst um seine Patienten kümmert, wird mit dem Arzt gleichgesetzt, der die Sprechstundenhilfe vorbeischickt. KBV und GKV-Spitzenverband haben Regelungen geformt, die zum Schaden der Patienten und zum Nutzen der Pharmalobby sind. Unsere Fraktion fordert KBV und GKV auf, die Vorgaben zu ändern. Zudem fordern wir Bundesministerin Warken auf, die gesetzliche Grundlage so zu überarbeiten, dass künftig die Gesundheit der Patienten im Vordergrund steht.“

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