Peterka: Deutsches Strafrecht nicht zum Spielball von EU-Vorgaben machen
Peterka: Deutsches Strafrecht nicht zum Spielball von EU-Vorgaben machen
Berlin, 9. April 2019. Nach Beratung im Ausschuss ist die AfD-Bundestagsfraktion gespannt, ob die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung gegenüber Anträgen der AfD aufgibt und an einer sachorientierten Politik mitwirken möchte.
Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz fand gestern ein sogenanntes erweitertes Berichterstattergespräch zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (BT-Drs. 19/7886) statt. Ein solches Gespräch findet im Gegensatz zu einer öffentlichen Anhörung in einem informelleren, diskursiven Rahmen statt.
Die AfD-Bundestagsfraktion positionierte sich bereits früh kritisch zu dem Gesetzesentwurf und brachte einen eigenen Änderungsantrag ein, während das Thema bei den anderen Oppositionsfraktionen weitgehend auf Desinteresse stieß. Bei dem AfD-Bundestagsabgeordneten und Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Tobias Matthias Peterka trifft dies auf Unverständnis:
„Wir fühlen uns nach der Beratung in vollem Umfang in unserer skeptischen Linie bekräftigt. Die Bundesregierung nimmt in Kauf, dass Haushaltsuntreue zu Lasten der EU schärfer bestraft wird, als diejenige zu Lasten des Bundeshaushalts. Offenbar sind die Finanzmittel der EU für die Bundesregierung von höherem Wert. Außerdem scheint sie die Systematik des deutschen Strafrechts bei der Umsetzung von europäischen Vorgaben nicht verstanden zu haben.“
Die Ergebnisse des Berichterstattergesprächs werden in die weitere Beratung des Gesetzesentwurfes einfließen. Peterka weiter: „Es wird sich zeigen, inwieweit die Bundesregierung bereit ist, sachlich auf unsere Anträge einzugehen. Verharrt sie in ihrer sturen und engstirnigen Abneigung gegenüber allem, was aus unserer Feder stammt, wird dies zu Lasten der Bürger gehen.“
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