Peterka: Schwarz-Rot bricht beim Upload-Filter eigenen Koalitionsvertrag

Peterka: Schwarz-Rot bricht beim Upload-Filter eigenen Koalitionsvertrag

Berlin, 13. Februar 2019. Nachdem sich der Europäische Rat mehrheitlich auf einen Kompromiss bei der Urheberrechtsrichtlinie geeinigt hat, droht Internet-Anbietern nun die Verpflichtung zu sogenannten „Upload-Filtern“ (Artikel 13 der Richtlinie). Ausnahmen sind lediglich für jüngere und kleinere Plattformen vorgesehen.

Aus Sicht der AfD-Bundestagsfraktion stellen technische Filtersysteme keine geeigneten Mittel zur Durchsetzung des Urheberrechts im Netz dar, da sie nicht verlässlich zwischen rechtsverletzenden und legalen Werknutzungen unterscheiden können – etwa bei einem Bildzitat oder einer künstlerischen Parodie. Höchstens nach Abschluss von Lizenzverträgen könnten Filter auf eng beschränkte, bereits von Mitarbeitern bewertete Inhalte verhältnismäßig sein.

Für den AfD-Bundestagsabgeordneten und Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Tobias Matthias Peterka, wird die Meinungs- und Kunstfreiheit durch Upload-Filter unangemessen beschränkt:

„Vor einem Jahr lehnte die Koalition Upload-Filter noch als unverhältnismäßig ab. Nun werden die Grundrechte deutscher Bürger durch die Bundesregierung für einen faulen Kompromiss in Brüssel aufs Spiel gesetzt.“

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 regelt auf Seite 49: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“

Hoffnung setzt Peterka nun auf die weiteren Verhandlungen mit der Kommission und dem EU-Parlament (Trilog), durch die die Richtlinie noch abgeschwächt werden könnte.

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