Pressemitteilung

Pressemitteilung zur 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Während der 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 28.11.2018 debattierten die Bundestagsfraktionen über die geplante Grundgesetzänderung Art. 104c GG.

Die Große Koalition und die Bundestagsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die FDP legten sehr kurzfristig am Abend des 27.11.2018 einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Entwurf der Grundgesetzänderung vor. Der Gesetzesentwurf in geänderter Fassung sowie der Änderungsantrag wurden mit den Stimmen aller Fraktionen gegen die Stimmen der AfD angenommen.

Danach erhält der Bund das Recht, neben der Finanzierung in die Infrastruktur von Bildungsträgern, auch Investitionen in das Bildungspersonal zu tätigen. Laut CDU/CSU sei Bund jetzt berechtigt, die Qualität und die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens sicherzustellen. Der Bund nimmt damit jedoch erstmalig einen starken Einfluss auf die Kulturhoheit der Länder. Das Setzen von gemeinsamen Standards in der Infrastruktur ist nur ein Beginn sein. Die FDP könne sich bereits jetzt vorstellen, dass der Bund in Zukunft ebenso Einfluss auf die Bildungsstandards bis hin zur Setzung von gleichen Strukturen und Bildungsmethoden in den Ländern habe.

Die Finanzierung im Bildungswesen soll 50/50 zwischen Bund und Ländern geteilt werden. Die Bundesfinanzierung ist befristet.

Die AfD ist die erste Fraktion, die sehr frühzeitig Bedenken gegen die Grundgesetzänderung angekündigt hat. Der bildungspolitische Sprecher der AfD Bundestagsfraktion Dr. Götz Frömming macht wiederholt darauf aufmerksam, dass namenhafte Experten, insbesondere der Finanzwirtschaftler Prof. Dr. Lenk und der Verfassungsrechtler Dr. jur. Vosgerau erhebliche Bedenken hinsichtlich einer Grundgesetzänderung haben. Laut Frömming ist eine Grundgesetzänderung nicht erforderlich, denn

  • pädagogisch ist diese nicht notwendig,
  • national sollte es kein einheitlich vom Bund vorgegebenes Schulsystem geben,
  • der wichtige Wettbewerb der Länder würde damit unterwandert werden.

Frömming appelliert, dass die Grundgesetzänderung einen Eingriff in die Kulturhoheit und in den Haushalt der Länder bedeutet. Die Länder und Kommunen würden sich in eine fundamentale Abhängigkeit begeben. Wenn eine Förderung ausliefe, hätten die Länder erhebliche Probleme diese zu 100% selbst zu finanzieren. Personal könne aufgrund der Befristung der Bundesförderung ebenso nur befristet eingestellt werden. Allein dies führe zu Problemen in der Rekrutierung von gutem Personal.

Frömming verweist erneut darauf, dass die Selbstbestimmung der Länder und Kommunen durch die Grundgesetzänderung stark eingeschränkt ist. Bürger möchten mitabstimmen. Die Bürger möchten wissen, wer verantwortlich ist, wenn Herausforderungen auftreten oder Bildungsprojekte nicht erfolgreich umgesetzt werden. Frömming warnt vor Verwischung der Bund-Länder-Zuständigkeiten. Eine Transparenz sei so für die Bürger nicht mehr gegeben.  Dr. Götz Frömming zitiert Jasper von Altenbockum, Journalist der FAZ „Die Axt am Grundgesetz“.

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