Protschka: Erkenntnis des BMU erfreulich
Protschka: Erkenntnis des BMU erfreulich
Berlin, 9. April 2019. Einer kürzlich veröffentlichten gemeinsamen Pressemitteilung des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) konnte entnommen werden, dass die Treibhausgas-Emissionen in der Landwirtschaft 2018 um 4,1 Prozent gesunken seien sowie die Tierbestände bei Rindern um 2,9 Prozent und bei Schweinen um 4,1 Prozent abgenommen hätten. Bei den stickstoffhaltigen Mineraldüngern gab es sogar einen deutlichen Absatzrückgang von fast 10 Prozent.
Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Stephan Protschka äußert sich dazu wie folgt:
„Insbesondere der deutliche Absatzrückgang von stickstoffhaltigen Mineraldüngern und der Rückgang der Viehbestände bei Schweinen und Rindern macht deutlich, dass unsere Landwirte sich ihrer Verantwortung für die Umwelt sehr bewusst sind und dass die Maßnahmen der erst vor kurzem novellierten Düngeverordnung bereits jetzt spürbar ihre Wirkung entfalten. Die von der Bundesregierung geplanten weiteren Verschärfungen des Düngerechts erscheinen vor diesem Hintergrund daher nicht sinnvoll und werden von uns abgelehnt. Im Gegenteil würde eine weitere Verschärfung nur zu einem höheren Aufwand bei Aufzeichnungspflichten und höheren Kosten durch überbordende Bürokratie führen. Obendrein soll in Nitratbelasteten Gebieten der ermittelte Düngebedarf pauschal um 20 Prozent abgesenkt werden. Dies führt teilweise zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung bei vielen landwirtschaftlichen Familienbetrieben.
Anstatt der Landwirtschaft generell den ‚schwarzen Peter‘ zuzuschieben, sollte die Politik anerkennen, dass sich die Landwirtschaft auf dem richtigen Weg befindet und bereits einen nachhaltigen Beitrag zur Reduzierung der Umweltbelastungen geliefert hat. Dies geht auch aus der Presseerklärung des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums eindeutig hervor.
Langfristig sinnvoll wäre eine Entschlackung der Düngeverordnung für alle Betriebe, die in weniger belasteten Gebieten wirtschaften, sowie eine nachhaltige Gestaltung des Vieh- bzw. Biogas-/Flächenverhältnisses. Im Vertrauen auf die damals geltenden rechtlichen Grundlagen hatten viele Landwirte erhebliche langfristige Investitionen, beispielsweise in Stallungen und Biogasanlagen, getätigt. Und das mit ausdrücklicher Bewilligung und Förderung staatlicher Stellen. Diese wären nun hinfällig, wenn erhebliche Änderungen der Rahmenbedingungen beschlossen würden. Dadurch würde das Vertrauen der Landwirte auf die Rechtssicherheit erheblich beeinträchtigt.
Außerdem sollten vor einer erneuten Verschärfung des Düngerechts unbedingt die Ergebnisse des nächsten Nitratberichts der Bundesregierung abgewartet werden, sowie die Messnetzmethodik EU-weit angeglichen werden, um die europaweite Vergleichbarkeit zu Nitratgehalten im Grundwasser zu gewährleisten.“
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