Pressemitteilung
Reichardt: Staatlichen Zugriff auf unsere Kinder stoppen – Keine Kinderrechte ins Grundgesetz
Berlin, 12. Januar 2021. CDU und SPD haben sich darauf geeinigt, Kinderechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Martin Reichardt:
„Es hört sich erstmal sympathisch und harmlos an, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Es ist aber die Umsetzung der Fantasie des Staates, die Lufthoheit über den Kinderbetten zu erobern, wie es SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz bereits 2002 formulierte.
Eltern dürfen bestimmen, wie sie ihre Kinder erziehen und welche Werte sie an sie weitergeben. Artikel 6 Grundgesetz: ‚Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.‘ Die Selbstverständlichkeit dieses Naturrechts wird mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgehebelt und ermöglicht eine komplett staatlich bestimmte Erziehung.
Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz wird in vorhersehbarer Weise dazu führen, dass das Elternrecht zugunsten des staatlichen Bestimmungsrechts zurück gedrängt wird. Das Grundgesetz geht bislang zu Recht davon aus, dass das Kindeswohl im Regelfall bei den Eltern in besten Händen ist.
Bei der Festlegung von staatlichen Maßnahmen während der ‚Corona-Krise‘ werden die Rechte von Kindern, ihr Recht auf Bildung, ihre Gesundheit mit Füßen getreten. Wenn der Staat bestimmt, was zum Wohl unserer Kinder ist, ist eine Corona-Impfpflicht auch nicht mehr weit.
Kinder brauchen keinen starken Staat, sie brauchen starke Eltern. Die Rechte von Kindern gehören in die Hände von Eltern, nicht in die Hand des Staates.“
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