Pressemitteilung
René Springer: Nach dem EuGH öffnet auch das BVerfG die Türen des deutschen Sozialstaats für die ganze Welt – Kindergeld jetzt auch für erwerbslose Nicht-EU-Ausländer
Berlin, 3. August 2022. Etliche Nicht-EU-Ausländer haben in Deutschland jahrelang zu Unrecht kein Kindergeld bekommen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Nachhinein eine Vorschrift für verfassungswidrig und nichtig, die von 2006 bis 2020 in Kraft war.
Dazu sagt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer:
„Nach dem Europäischen Gerichtshof öffnet jetzt auch das Bundesverfassungsgericht die Türen des deutschen Sozialstaats sperrangelweit für die ganze Welt. Ging es beim EuGH noch um Kindergeld für EU-Ausländer, ist durch das BVerfG-Urteil potentiell die ganze Welt betroffen: Jeder Ausländer mit humanitärem Aufenthaltstitel hat Anspruch auf Kindergeld – auch wenn er nicht erwerbstätig ist. Auch wenn es hier um eine alte Regel geht, die bereits 2020 außer Kraft getreten war, ist doch die Marschrichtung bezeichnend. Deutsche Steuergelder werden mit vollen Händen an Menschen aus der ganzen Welt verteilt. Angesichts galoppierender Inflation und einer sich abzeichnenden Energiekrise ist die von EuGH und BVerfG implizit an alle Ausländer ausgesprochene Einladung zur Migration in die deutschen Sozialsysteme inländerfeindlich. Die Forderung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag kann daher nur lauten: Ende der Massenmigration in die deutschen Sozialsysteme und konsequente Anwendung des Prinzips ‚Sachleistungen statt Geldleistungen‘ für Asylbewerber.“
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