Resolution zur politischen Neutralität an Schulen

Resolution zur politischen Neutralität an Schulen

Berlin, 18. März 2026. Auf Einladung des Arbeitskreises Bildung und Familie kamen am Montag, den 16. März, im Deutschen Bundestag die bildungspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen und der Bundestagsfraktion zu einem interfraktionellen fachpolitischen Austausch zusammen. Im Mittelpunkt standen Fragen der politischen Neutralität und der Gewalt an Schulen. Als Ergebnis dieses Austauschs wurde die nachfolgende Resolution zur politischen Neutralität an Schulen verabschiedet.

Gemeinsame Erklärung zur politischen Neutralität an Schulen

Die bildungspolitischen Sprecher der AfD stellen im Rahmen ihres gemeinsamen fachpolitischen Austauschs fest, dass Schulen Orte der Wissensvermittlung, der Persönlichkeitsentwicklung und der demokratischen Bildung sein sollen.

Die bildungspolitischen Sprecher der AfD sehen politischen Handlungsbedarf, politische Bildung an Schulen konsequent auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie des Beutelsbacher Konsenses auszugestalten. Maßgeblich sind dabei insbesondere das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot sowie die Befähigung der Schüler zur eigenständigen politischen Meinungsbildung.

Politische Neutralität staatlicher Schulen bedeutet dabei nicht politische Inhaltsleere, sondern die sachliche und ausgewogene Darstellung unterschiedlicher politischer Positionen. Ziel des Unterrichts muss die Befähigung der Schüler zu selbstständigen politischen Urteilen sein, nicht aber die Herstellung von Konformität oder einer bestimmten politischen Gesinnung.

Ein positiver Bezug zum Grundgesetz, zu unserem Land und zu unserem Volk steht nicht im Widerspruch zum Neutralitätsgebot, sondern liegt ihm konstituierend zugrunde. Den Missbrauch des Grundgesetzes und des Begriffs der Demokratie zur Bekämpfung des politischen Gegners lehnen wir ab.

Aus dem Grundsatz der formalen Chancengleichheit politischer Parteien gemäß Art. 21 GG in Verbindung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich, dass staatliche Einrichtungen im politischen Wettbewerb grundsätzlich zur Gleichbehandlung der Parteien verpflichtet sind.

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