Reusch: Kann ein Unternehmensstrafrecht zielführend sein?
Reusch: Kann ein Unternehmensstrafrecht zielführend sein?
Berlin, 12. April 2019. Die Fraktion der Partei Die Linke im Deutschen Bundestag hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach ein „Unternehmensstrafrecht“ eingeführt werden soll. Demnach sollen strafrechtliche Sanktionen nicht nur wie bisher gegen natürliche Personen, sondern auch gegen Unternehmen verhängt werden können.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch, Leitender Oberstaatsanwalt im Ruhestand, hält hierzu fest:
„Die erleichterte Beweisführung lässt den Vorschlag der Initianten – zumindest aus der Sicht eines Strafverfolgers – als sinnvolle Idee erscheinen, zumal im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts schon eine ähnliche Regelung existiert. Auf der anderen Seite bedeutet das Abrücken von dem Prinzip der persönlichen Verantwortlichkeit einen erheblichen Bruch mit der bisherigen Strafrechtsdogmatik, die ja gerade auf eine der Tat und dem Täter angemessene Sanktion abzielt. Nach welchen Kriterien soll beispielsweise die Angemessenheit einer Strafe für ein Unternehmen bewertet werden? Soll allein der Umsatz entscheidend sein? Oder soll die Verwerflichkeit des Handelns Einzelner – wobei wir wieder bei den Nachweisschwierigkeiten wären – genauso Berücksichtigung finden?
Es kommt noch folgendes hinzu: Ein „vorbestraftes“ Unternehmen erleidet einen nicht zu unterschätzenden Imageverlust, welcher zu einem erheblichen Auftragseinbruch führen kann. Neben Straf- und Schadensersatzzahlungen könnte dies existenzbedrohend werden – und somit hunderte, bei Einberechnung von Zuliefererbetrieben sogar tausende Arbeitsplätze gefährden. Es ist fraglich, ob die Initianten dies bedacht haben.
Die Alternative für Deutschland sieht der Sachbehandlung im Ausschuss, zu welcher sicherlich auch eine Expertenanhörung durchgeführt werden wird, gerne entgegen!“
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