Reusch: Reform des Strafverfahrensrechts ist dringlicher denn je

Reusch: Reform des Strafverfahrensrechts ist dringlicher denn je

Berlin, 26. Februar 2019. Im Jahre 2012 begann vor dem Landgericht Koblenz der Prozess gegen 26 Mitglieder der mutmaßlichen Neonazi-Organisation „Aktionsbüro Mittelrhein“. Mehr als 330 Verhandlungstage, 500 Befangenheitsanträge, 400 Anträge zum Verfahren und gut 240 Beweisanträge später wurde im Jahre 2017 das Verfahren gegen diejenigen Angeklagten, die bis dahin noch nicht verurteilt worden waren, eingestellt. Der Vorsitzende Richter musste wegen Erreichens der Altersgrenze zwingend in Pension gehen.

Ein zweiter Anlauf im Oktober 2018 musste wegen eines Verfahrensfehlers schon nach einem Verhandlungstag eingestellt werden. Heute nun beginnt vor dem Landgericht zum dritten Mal ein Prozess, der jetzt schon zu den umstrittensten seiner Art gehört.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch, Leitender Oberstaatsanwalt a. D., meint hierzu:

„Dieser Prozess hätte schon vor Jahren beendet sein müssen. Er offenbart deutlich die Schwächen des derzeit geltenden Strafverfahrensrechts. Auch seitens der Richterschaft wird beklagt, dass die Strafprozessordnung für Verfahren dieser Art und dieses Umfangs ganz einfach nicht ausgelegt ist.

Schon im Grundsatzprogramm der Alternative für Deutschland war daher eine Reform des Strafverfahrensrechts angemahnt worden. In konsequenter Umsetzung desselben hat die AfD eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht. Wie nötig diese ist, wird durch das Verfahren in Koblenz wieder einmal deutlich, insbesondere weil man sich nicht des Eindrucks erwehren kann, die Schwächen des derzeit geltenden Verfahrensrechts böten geradezu eine Einladung für destruktive Verteidigungsstrategien. Diese Schwächen wären durch die von uns vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere die Ersetzung der Revision durch die Annahmeberufung, problemlos behebbar.

Rechtsextremismus, Linksextremismus, religiös-ideologisch motivierter Extremismus, aber auch beunruhigende Erscheinungen wie die sogenannte Clan-Kriminalität erfordern ein zügiges Reformhandeln. Nur mit einer grundlegenden Reform der StPO kann der Erosion des Vertrauens der Bevölkerung in den demokratischen Rechtsstaat entgegengewirkt werden.“

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