Pressemitteilung
Schneider: Verweigerung darf nicht belohnt werden – Bundesagentur für Arbeit setzt Hartz-Sanktionen für unter 25-Jährige aus
Berlin, 14. November 2019. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.2019 sind Sanktionen bei Hartz-IV teilweise verfassungswidrig. Nun setzt die Bundesagentur für Arbeit die Sanktionen gegen unter 25-Jährige aus.
Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jörg Schneider, mit:
„Gerade für junge Menschen, die noch nie gearbeitet haben und keine sozialen Verpflichtungen haben, werden großzügig gewährte Sozialleistungen schnell zu einer Falle.
Keine Arbeit, häufig auch kein Schul- oder Berufsabschluss, kein strukturierter Tagesablauf – aber das Geld vom Staat kommt monatlich. Wenn dann irgendwann erkannt wird, dass dies kein tragfähiger Lebensentwurf ist, ist es oft schon zu spät: Betriebe winken ab, und selbst wenn es mit der Bewerbung klappt, funktioniert die Eingliederung in den Arbeitsalltag nicht mehr.
Gerade junge Menschen ohne Arbeit müssen daher besonders gefördert und gefordert werden. Sie müssen lernen, Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehört auch, dass Fehlverhalten Konsequenzen haben kann.
Schließlich: Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu Sanktionen gegen unter 25-Jährige noch gar nicht geäußert, diese übereilte Entscheidung der Bundesagentur ist daher nicht nur schädlich, sondern auch unnötig.“
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