Spangenberg: Asylzuwanderung ist keine Lösung für Demographie-Problem in der Pflege
Spangenberg: Asylzuwanderung ist keine Lösung für Demographie-Problem in der Pflege
Berlin, 25. Oktober 2019. Stellungnahme zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion „Ausbildungs- und Beschäftigungslage in der Pflege – Datenlage nach Verknüpfung des Ausländerzentralregisters mit der Beschäftigungsstatistik“
Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt:
„Die Kleine Anfrage – Bundestags-Drucksache 19/13594 – bezieht sich auf einen Artikel in der ‚Welt‘ zu einem Interview mit dem kommissarischen Leiter des Instituts für Arbeitsmarktforschung bei der Bundesagentur für Arbeit, Prof. Ulrich Walwei, vom 30.06.2019, Seite 4.
In diesem Interview erklärt Walwei, die Beschäftigung in Mangelberufen wie auch die Ausbildungsneigung, insbesondere in der Pflege, der aus den wesentlichen Asylherkunftsländern Kommenden sei gering. Die immer wieder aufgestellte Behauptung, Deutschland brauche Zuwanderung, um die Arbeitskräftesituation gerade in Mangelberufen, zu denen besonders die Alten- und Krankenpflege zählt, zu verbessern, wird damit widerlegt.
Zudem fällt auf, wie wenig Zuwanderer überhaupt in der Alten- und Krankenpflege beschäftigt sind und dass die Bundesregierung überhaupt keine genauen Kenntnisse über die Tätigkeiten von Zuwanderern hat und auch nicht beabsichtigt, diese verstärkt in Mangelberufe zu führen. Auf Seite 2 der Antwort führt die Bundesregierung aus, dass sie nicht sagen kann, ob es sich bei Personen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern, die in Pflegeberufen tätig sind, ausschließlich um Geflüchtete handelt. Um welche Personen es sich überhaupt handelt (deutsche Staatsbürger, Einwanderer anderer EU-Staaten u.ä.) weiß die Bundesregierung nicht und hat offenbar auch keine Möglichkeit, sich hierüber Kenntnis zu verschaffen.
Darüber hinaus stehen bis auf Iran und Syrien alle anderen von der Bundesregierung benannten Länder auf der Liste der Anlage zu § 38 Beschäftigungsverordnung (BeschV). Nach dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften, dem sich die Bundesregierung angeschlossen hat, dürfen Personen aus diesen Ländern nicht im Gesundheitswesen beschäftigt werden. Die bereits erfolgte Aufnahme der Personen in Gesundheitsberufe, von denen die Bundesregierung nicht weiß, ob es sich um Geflüchtete handelt, stellt schon eine Umgehung dieser gesetzlichen Regelung dar.
Dem Wunsch von Professor Walwei, mehr Geflüchtete für eine Integration in Mangelberufe zu begeistern, wird auf Seite 5 eine Absage erteilt, da die Bundesregierung keinerlei Maßnahmen hierzu plant.
Einen Fahrplan, wie dem Demographie-Problem in der Pflege unter Einbeziehung der hier vorhandenen personellen Ressourcen begegnet werden könnte, hat die Bundesregierung offenbar nicht.“
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