Pressemitteilung
Spangenberg: Heilpraktiker – Berufsbild schützen und weiterentwickeln
Berlin, 11. Juni 2020. Das in Deutschland in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts eingeführte Berufsbild des Heilpraktikers sieht sich Bestrebungen ausgesetzt, diese Tätigkeit grundsätzlich zu negieren bzw. den „Heilpraktiker“ abzuschaffen. Der EuGH hat bereits im Jahre 2002 das grundsätzliche Verbot der Berufsausübung in Österreich als im Einklang mit europäischem Recht stehend bestätigt.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg sagt dazu:
„Eine Abschaffung oder wesentliche Beeinträchtigung durch europäische Institutionen ist abzulehnen. Das Berufsbild des Heilpraktikers in Deutschland ist zu schützen und weiterzuentwickeln.
Es gilt, dem Bürger nicht die Behandlungsmöglichkeiten seiner Wahl zu nehmen. Letztlich ist der Patient selbst dafür verantwortlich, von wem er sich behandeln lässt. Das umfasst auch die Behandlung durch Heilpraktiker. Eine Kostentragungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung ist hiermit nicht verbunden.
Das deutsche Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) muss aber nachgebessert werden, insbesondere was die Einheitlichkeit sowie die Qualitäts- und Prüfungsstandards der Ausbildung anbelangt.
Die AfD-Bundestagsfraktion wird ein entsprechendes Konzept in den Deutschen Bundestag einbringen.“
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