Pressemitteilung

Spangenberg/Schlund: Abstimmung zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz – Ein trauriger Tag für die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Berlin, 18. November 2020. In einer aufgewühlten und hitzigen Debatte wurde am Mittwoch im Bundestag das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz in zweiter und dritter Lesung debattiert und beschlossen. Mit 659  Gesamtstimmen, 415 Ja-Stimmen, 236 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Detlev Spangenberg und der stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher, Robby Schlund:

„Das Grundgesetz wurde 1949 nach schmerzlicher Erfahrung geschichtlicher Ereignisse und als Resultat dessen verwirklicht. Nach Erfahrungen mit totalitären Systemen gingen sicherlich die meisten Deutschen davon aus, dass Abgeordnete in unseren Parlamenten besonders wachsam sind, wenn Freiheits- und Grundrechte zur Disposition stehen. Wir mussten nun das Gegenteil erleben.

Die AfD-Fraktion hatte noch versucht, durch einen Geschäftsordnungsantrag darüber abstimmen zu lassen, die Debatte mit der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz von der Tagesordnung zu nehmen und in die Ausschüsse zur neuerlichen Beratung zurück zu überweisen. Sie begründete dies mit den zahlreichen zu kurzfristig eingebrachten Änderungsanträgen und dem mangelhaft erstellten Gesetzentwurf; eine Prüfung und demokratische Meinungsbildung hierzu sei so nicht ausreichend möglich. Dafür musste sich die AfD-Fraktion durch Vertreter anderer Fraktionen als undemokratisch verunglimpfen lassen.

Der Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland erläuterte in seiner Debattenrede, welche Gefahren für die Freiheitsrechte diese Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bergen und warnte vor einer Zustimmung zum Gesetz. Dabei zeigte sich, dass die AfD-Fraktion als einzige ernstzunehmende Oppositionsfraktion am deutlichsten die Gefahr dieses Gesetzespaketes begründete.

Zeitgleich erlebte Berlin Massenkundgebungen gegen das Gesetzespaket. Mit massivem und oft unverhältnismäßig hartem Polizeieinsatz wurde gegen die Demonstranten vorgegangen. Der sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse musste erfahren, dass er, auf dem Weg von seinem Büro zum Bundestag, keine Maske tragend, von mehreren Polizisten gewaltsam zu Boden gerissen und fixiert wurde.

Dieser harte Polizeieinsatz, mit Wasserwerfern gegen friedliche Demonstranten, die sich für ihre Grundrechte und Freiheit versammeln, war mehr als unverhältnismäßig.

Sind diese Maßnahmen vielleicht die Vorboten als Resultat dieser neuen Gesetzgebung? Jeder mag dies selbst beantworten.“

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