Antrag

Statistische Erfassung und Bekämpfung von Vielehen in der Bundesrepublik Deutschland

Berlin, 14. November 2023. Im Jahr 2016 hatte der damalige Bundesjustizminister angekündigt, Vielehen die „Anerkennung“ zu verweigern. Die soziale Realität in der Lebenswelt von Muslimen in der Bundesrepublik Deutschland sieht jedoch nach wie vor anders aus.

Bislang ist bezüglich der gelebten Praxis von Vielehen in Deutschland von Seiten der Bundesregierung – mit Ausnahme des Ausschlusses einer Einbürgerung bei mehrfach verheirateten Personen durch eine im Jahr 2019 erfolgte Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – nichts weiter geschehen. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP findet man keinerlei Erwähnung der Polygamie und von Maßnahmen zu deren Bekämpfung. Vielmehr scheinen die darin angekündigten familienpolitischen Initiativen die Gefahr einer Etablierung von Vielehen in Deutschland zu erhöhen. So heißt es in den Formulierungen etwa: „Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen.“ Die Umsetzung einer solchen Gesetzesänderung könnte und würde zwangsläufig zu einem Nebeneinander von Ehe und „Verantwortungsgemeinschaft“ – und damit zu einer faktisch legalisierten Vielehe – führen. Die Vielehe steht jedoch in deutlichem Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und unseren Rechts- und Lebensverhältnissen. Es erscheint insofern angemessen, die politischen Prioritäten hierzulande neu zu setzen.

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