Pressemitteilung

Stefan Keuter: Auswärtiges Amt missachtete bestehende Rechtsgrundlagen

Berlin, 28. Juni 2024. Trotz der offiziellen Haltung der Bundesregierung, keine Visa zum Zwecke des Asylverfahrens auszustellen, ergab die Vernehmung des ehemaligen Leiters der Rechtsabteilung, dass das Auswärtige Amt (AA) in mindestens drei Fällen gegen diesen Grundsatz verstieß. Nachweislich wies das AA eine Visastelle an, „Schengen-Visa mit räumlicher Beschränkung“ zu erteilen, um die Einreise nach Deutschland und die anschließende Asylantragstellung zu ermöglichen.

Es wurde vom AA nicht nur eine anders lautende Entscheidung des Innenministeriums missachtet, sondern das Vorgehen verstößt auch gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das besagt, dass der Visacodex nicht anwendbar ist, wenn ein Visum nur beantragt wird, um in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates zu gelangen und dort internationalen Schutz zu beantragen.

Der Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Untersuchungsausschuss Afghanistan, Stefan Keuter, kommentiert:

„Die betroffenen Afghanen hatten eine einflussreiche Führsprecherin in der SPD, die wiederrum eine enge Beziehung zu einem Afghanen pflegt, der 2015 floh und diese zurückließ. Alle Fakten deuten auf eine widerrechtliche Sonderbehandlung durch das damals SPD-geführte Auswärtige Amt hin. Wir werden diesen Filz weiter aufdecken.“

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