Tino Chrupalla: EEG-Umlage benachteiligt kleine Unternehmen gegenüber internationalen Konzernen
Tino Chrupalla: EEG-Umlage benachteiligt kleine Unternehmen gegenüber internationalen Konzernen
Berlin, 12. März 2019. Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz gibt es Branchen, deren Unternehmen sich von der EEG-Umlage teilbefreien lassen können. Es geht bei dieser Ausnahmeregelung darum, dass energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht aufgrund zusätzlicher Kosten durch die EEG-Umlage verlieren sollen. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD (BT-Drucksache 19/8097) spricht die Bundesregierung klar von einer „Privilegierung dieser Unternehmen“ gegenüber den übrigen Verbrauchern. Trotzdem hält sie die Regelung für gerechtfertigt.
Hierzu teilt der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion und des Arbeitskreises Wirtschaft und Energie, Tino Chrupalla, mit:
„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie operiert in seinen Wirtschaftsberichten und strategischen Papieren ständig mit den Begriffen ‘Soziale Marktwirtschaft’ und ‘fairer Wettbewerb’. Dabei schafft die Bundesregierung selber am laufenden Band Regelungen, die den Wettbewerb verzerren, und zwar leider zumeist zu Lasten kleiner Unternehmen.
Viele international tätige Unternehmen und Konzerne können sich von der EEG-Umlage teilbefreien lassen. Regional tätige kleine und handwerkliche Betriebe müssen die EEG-Umlage voll zahlen. Dabei stehen die großen Konzerne und die kleinen Betriebe auf dem deutschen Markt oft im direkten Wettbewerb zueinander. Der kleine Bäcker um die Ecke steht doch selbstverständlich in Konkurrenz zu den industriellen Herstellern von gefrorenen Teigwaren. Wenn er trotzdem die EEG-Umlage voll zahlen muss, der industrielle Produzent jedoch nicht, dann ist das eine klare Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Großindustrie.
Die Bundesregierung windet sich aus der Situation heraus. In ihrer Antwort auf unsere Anfrage gibt sie zwar durchaus zu, dass Wettbewerbsverzerrungen durch die Ausnahmeregelung nicht ausgeschlossen werden können. Den schwarzen Peter schiebt sie aber der Europäischen Kommission zu, denn die sei schließlich bei dieser Ausnahmeregelung federführend gewesen.
Die Bundesregierung vergisst dabei, dass sie selbst für die Energiewende und die EEG-Umlage verantwortlich ist. Wenn sich die Bundesregierung nicht dazu entschließen kann, die unsinnige Energiewende zu beenden, sollte sie zumindest die Belastungen so gestalten, dass sie nicht zur Benachteiligung der Verbraucher und kleinen Unternehmen führen. Ich empfehle dringend eine Abschaffung der EEG-Umlage und eine Finanzierung der Energiewende durch den allgemeinen Haushalt. Alles andere ist höchst unsozial und nicht mit gesundem Wettbewerb vereinbar.“
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