Urteil zu Herkunftsstaaten stellt realitätsfremde Voraussetzungen auf
Urteil zu Herkunftsstaaten stellt realitätsfremde Voraussetzungen auf
Berlin, 1. August 2025. Zu dem Urteil des EuGH betreffend die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Gottfried Curio:
„Die Bemühungen um eine Migrationswende dürfen nicht durch Urteile torpediert werden, welche für sinnvolle Maßnahmen überhöhte und letztlich realitätsfremde Voraussetzungen aufstellen. Das gilt auch für das aktuelle Urteil des EuGH, welcher für die Einstufung als sicheres Herkunftsland verlangt, dass ein Land unterschiedslos für ausnahmslos alle Gruppen sicher sein muss. Dieses Urteil, das die Einstufung erheblich erschwert, muss im laufenden Rechtssetzungsprozess auf EU-Ebene, welcher vor Inkrafttreten der GEAS-Reform noch Nachjustierungen ermöglichen soll (etwa durch Streichung des sogenannten Verbindungselements hinsichtlich Drittstaaten), sinnvollerweise korrigiert werden. Bei einer derartigen Adjustierung der Rechtslage muss klargestellt werden, dass es genügen muss, wenn ein Land für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung oder in weiten Landesteilen sicher ist. Einzelnen Angehörigen diskriminierter Gruppen steht es auch nach Einstufung eines Landes als sicher immer noch offen, im Asyl- und Gerichtsverfahren zu belegen, dass ihnen aus individuellen Gründen eine Verfolgung droht. Unbeschadet davon kann jedoch die überwiegende Mehrheit von vornherein unberechtigter Anträge dank der Einstufung beschleunigt abgelehnt werden – für eine derartige Ertüchtigung der Asylverfahren setzt sich die AfD-Fraktion seit langem ein. Das aktuelle Urteil zeigt auch, dass es unbedingt im Interesse Deutschlands ist, dass ein Land der Europäischen Union seine rechtliche Autonomie und volle verfahrenstechnische Souveränität in vitalen Belangen seiner Innenpolitik behalten muss – auch dies ist langjährige Forderung der AfD-Fraktion, die die EU als auf ihren Kernauftrag der Herstellung und Bewahrung einer allgemein förderlichen wirtschaftlichen Durchlässigkeit zurückzuführen sieht: finanzielle Ausgleichszahlungen zwischen den Staaten, Haftungsvergemeinschaftungen oder Abgabe rechtlicher Autarkie der Einzelstaaten haben zu entfallen.“
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