Verfolgung von Verstößen gegen Coronamaßnahmen umgehend einstellen
Verfolgung von Verstößen gegen Coronamaßnahmen umgehend einstellen
Berlin, 13. Juni 2025. Zur Entscheidung des Amtsgerichts Fulda, welches ein Verfahren gegen zwei Ärzte, die während der Coronazeit falsche Atteste zur Befreiung von Masken ausgestellt haben sollen, wegen Geringfügigkeit eingestellt hat, teilt die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum, Mitglied im Gesundheitsausschuss, mit
„Sämtliche Verfahren, die auf Verstößen gegen die Coronamaßnahmen basieren, sind umgehend einzustellen. Wer bereits verurteilt wurde, ist zu entschädigen. Sämtliche Ärzte, Wissenschaftler oder andere, die aufgrund ihrer Kritik an der Coronapolitik diskreditiert wurden, sind zu rehabilitieren, wie wir es bereits in unserem COVID-19-Rehabilitierungsgesetz gefordert haben (Drs. 20/12034). Der Beschluss aus Fulda macht uns Mut, dass Corona nun auch juristisch aufgearbeitet werden könnte: Durch eine Entkriminalisierung derer, die ihre Freiheitsrechte in Anspruch genommen haben bei gleichzeitiger strafrechtlicher Verfolgung derjenigen, die sich an diesen Bürgern versündigt haben. Allen voran die für die Maßnahmen und die Zwangsimpfung verantwortlichen Politiker.“
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